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Seltene Empfehlung des Staatsrates

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SVP-Grossrat Ueli Johner (Kerzers) hat bei der Staatskanzlei eine Anfrage zu einer Mitteilung des Staatsrats von vorletzter Woche eingereicht. Er sei erstaunt gewesen, so Johner: «Nach meinem Wissen ist es das erste Mal, dass sich der Staatsrat mit Stimmempfehlungen zu eidgenössischen Vorlagen an das Freiburger Volk wendet.» Es irritiere ihn, dass nur zwei der drei Themen angesprochen würden: die Familieninitiative, die der Staatsrat ablehnt, und die teurere Vignette, die der Staatsrat befürwortet (die FN berichteten). Schliesslich, so Johner, könne auch die 1:12-Initiative finanzielle Folgen für den Kanton haben.

Zwei Bedingungen

Es sei keineswegs das erste Mal, entgegnet Staatskanzlerin Danielle Gagnaux auf Anfrage. Sie verweist auf eine inter- ne Regelung zur Frage. Der Staatsrat dürfe sich sehr wohl auch zu eidgenössischen Themen äussern, solange zwei Bedingungen erfüllt seien: «Die Frage muss den Kanton Freiburg direkt betreffen, und über die Empfehlung muss Einigkeit im Staatsrat herrschen.» Beide Grundsätze seien bei zwei der drei Vorlagen erfüllt gewesen.

Gagnaux räumt allerdings ein, dass sie etwas tiefer ins Archiv habe tauchen müssen, um die letzte Stellungnahme des Staatsrats dieser Art zu finden: Im Jahr 2009 äusserte dieser sich zu zwei brisanten Themen: zur Personenfreizügigkeit mit der EU und zur Minarett-Initiative.

Nur persönliche Position

Geregelt ist auch der Fall, wenn die Abstimmung den Kanton nicht direkt betrifft oder die Einigkeit nicht gegeben ist, wie bei der 1:12-Initiative. Die Staatsräte dürfen sich im Abstimmungskampf einsetzen, solange ihre Stellungnahme klar als persönlich deklariert ist. «Es darf nicht der Anschein erweckt werden, dass es eine Stellungnahme des Gesamtstaatsrates ist.»

Im konkreten Fall schalteten die Gegner der 1:12-Initiative in der Tagespresse ein Inserat, in dem sich Dutzende von Persönlichkeiten–unter ihnen drei bürgerliche Staatsräte–gegen die Vorlage aussprechen. Es sind nur die Namen der Staatsräte aufgeführt und nicht ihre Funktionen.

Kritik

Nicht gerade verboten, aber etwas unschön

Regierungen bewegten sich mit ihrer Kommunikationspolitik oft in einer Grauzone, sagte unlängst Martial Pasquier, Direktor des Lausanner Hochschulinstituts für öffentliche Verwaltung, an einem Vortrag vor Staatsräten und deren Kommunikationsfachleuten in Freiburg. Die Grenze zwischen politisch-parteilicher und institutioneller Kommunikation verschwimme. Vieles sei zwar nicht verboten, jedoch unschön und spreche für ein Loyalitätsproblem. Pasquier empfahl, die Funktionen klarer voneinander zu trennen.fca

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