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Geldstrafe wegen Gerüst, das Zufahrt blockiert

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Ein parkiertes Auto sorgte im April 2018 im Sensebezirk für Unmut: Es blockierte nämlich die Zufahrt zu einem Stück Land. Erst nach 20 Minuten parkierte der Autobesitzer seinen Wagen um – und beschimpfte den Pächter der Parzelle. Er sei ein «Dreckhund, eine «fette Sau» und ein «blöder Hund». So steht es im Straf­befehl der Freiburger Staats­anwaltschaft gegen den heute 51-jährigen Autobesitzer.

Der Streit ging danach weiter: Rund einen Monat später stellte der Mann ein Baugerüst auf, um die Fassade seines Hauses zu streichen. Dieses blockierte wiederum die Zufahrt zum gleichen Stück Land. Der Pächter konnte mit seinem grossen Traktor samt Anhänger nicht mehr auf das Land fahren. Rund eineinhalb Monate lang war die Zufahrt blockiert – notabene während der Hauptvegetationsperiode im Frühsommer.

Der Pächter erstattete An­zeige gegen den Mann und erhielt recht: Gemäss Staatsanwaltschaft machte sich der Hausbesitzer durch das Blockieren der Zufahrt zur Par­zelle der Nötigung schuldig – und durch seine wüsten Beschimpfungen. Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Der Mann muss zudem 262 Franken an Gebühren und Dossierkosten bezahlen.

nas

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