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Teilweiser Freispruch für Baumfäller

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Sieben junge Sensler mussten sich vergangene Woche vor dem Polizeigericht in Tafers verantworten, weil einer von ihnen in einer Nacht im Winter 2015 drei Bäume gefällt hatte. Die Männer waren angeklagt wegen qualifizierter Sachbeschädigung, Störung des öffentlichen Verkehrs und Gefährdung des Lebens (die FN berichteten). Nun hat Polizeirichter Peter Rentsch das Urteil gefällt: Schuldspruch in zwei von drei Anklagepunkten.

Drei gefällte Bäume

Die sieben Nachtschwärmer fuhren in der besagten Nacht mit ihren Autos durch den Sensebezirk mit der Absicht, Bäume zu fällen. Die damals 18- bis 24-jährigen Männer waren teilweise angetrunken, wie an der Gerichtsverhandlung von vergangener Woche zutage kam.

Derjenige der Gruppe, der mit der Motorsäge hantierte, war der Haupttäter: Er fällte drei Bäume an verschiedenen Orten und bestimmte die Fallrichtungen. Diese landeten teilweise auf Strassen. Fünf der Anwesenden halfen dem Haupttäter, entweder die Bäume auszuwählen, die Motorsäge an den Tatort zu tragen oder ihm mit dem Mobiltelefon Licht zu spenden. Ein Bruder des Haupttäters, der siebte Beteiligte, wartete stets beim Auto.

Der Grossteil der jungen Männer sind gelernte Landwirte. Sie haben im Rahmen ihrer Ausbildung Kurse fürs Holzen besucht, so auch der damals 24-jährige Haupttäter, der die Bäume deshalb fachmännisch zu fällen wusste.

In zwei von drei Punkten

Der Polizeirichter spricht nun den Haupttäter wegen qualifizierter Sachbeschädigung und Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig. In seinem Urteil schreibt Polizeirichter Rentsch, dass es unbestritten sei, dass der Haupttäter die drei Bäume fällte und die Fallrichtung bestimmte.

Indem zwei von drei Bäumen auf einer Strasse zu liegen kamen, sei zudem der Verkehr konkret gefährdet worden. Vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens ist der junge Mann freigesprochen, weil ihm gemäss Urteil weder skrupelloses Verhalten noch direkter Vorsatz nachgewiesen werden kann. Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten und eine Busse von 800 Franken.

Die fünf weiteren Beteiligten, die ihm bei seinen Taten behilflich waren, sprach das Gericht wegen Anstiftung zur qualifizierten Sachbeschädigung und Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig. Die Anstifter hätten ihn dazu motiviert und angefeuert, zudem die zu fällenden Bäume teilweise ausgewählt. Auch seien sie stets in unmittelbarer Nähe der Bäume gestanden.

Vom Vorwurf der Anstiftung zur Gefährdung des Lebens sprach der Richter sie frei, mit der gleichen Begründung wie beim Haupttäter. Alle Anstifter erhalten eine bedingte Freiheitsstrafe von drei Monaten und unterschiedliche Bussen von 500 bis 600 Franken.

Bruder kommt milder davon

Der Bruder des Haupttäters, der sich stets abseits des Geschehens befand, erhielt das gleiche Urteil – jedoch wurde er der Gehilfenschaft, nicht der Anstiftung schuldig gesprochen, weil er sich nie in unmittelbarer Nähe zu den Tatorten befand. Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Monaten und eine Busse von 400 Franken.

Die Gerichtskosten von 3200 Franken werden allen Angeklagten auferlegt, die ihren Kostenbeitrag nach einem bestimmten Verteilschlüssel zahlen müssen.

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