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Sensler Landwirt und sein Sohn wegen Verkaufs von Marihuana verurteilt

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Die Straftaten, die Vater und Sohn gestern vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers zur Last gelegt wurden, gehen auf die Jahre 2002 bis 2010 zurück. In dieser Zeit haben die beiden von mehreren Personen im Sensebezirk grössere Mengen Marihuana gekauft und in der Folge dieselbe Menge an verschiedene Abnehmer weiterverkauft. Die Verkäufe wurden meist auf dem Hof des Vaters abgewickelt. Dieser hat in dieser Zeitspanne insgesamt 60 Kilogramm Marihuana zu einem durchschnittlichen Preis von 3200 Franken pro Kilogramm gekauft. Weiterverkauft hat er es dann für 3600 Franken pro Kilogramm. Damit hat er in den acht Jahren einen Gesamtumsatz von 216 000 Franken und einen Gewinn von 24 000 Franken erzielt. Diese Summe muss er nun dem Staat Freiburg als Ersatzforderung zurückzahlen. Denn Gerichtspräsident Peter Rentsch hat ihn gestern wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt vier Jahre.

24 Kilo beschlagnahmt

Auch gegen den 30-jährigen Sohn hat das Strafgericht des Sensebezirks eine 18-monatige Freiheitsstrafe ausgesprochen und die Probezeit auf drei Jahre festgelegt. Weil er mit dem Verkauf von Marihuana einen Gewinn von 20 000 Franken erzielte, muss auch er genau diese Summe als Ersatzforderung zurückbezahlen. 

Bei einer Hausdurchsuchung im November 2011 hatte die Freiburger Kantonspolizei zudem 24 Kilogramm Marihuana beschlagnahmt. Acht Kilogramm davon gehörten ihm, 16 dem Vater. Diese werden nun eingezogen und vernichtet, wie Peter Rentsch erklärte. Wortlos haben Vater und Sohn das Urteil zur Kenntnis genommen.

Der 52-jährige Landwirt war bereits zuvor einmal wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel verurteilt worden. Zudem verfügt er über ein geregeltes Einkommen. Diese beiden Tatsachen hätten ihn eigentlich davon abhalten müssen, erneut mit Betäubungsmitteln zu handeln, hält die Freiburger Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach in der Anklageschrift fest. Deshalb wiege sein Verschulden schwer.

Auf das schnelle Geld aus

 Dasselbe gilt für den Sohn. Denn finanzielle Probleme hat er keine; er hat einen Job und verfügt über ein gutes Einkommen. Durch den Handel mit Marihuana hat er sich das schnelle Geld und den grossen Reichtum versprochen. Er wollte sich sobald als möglich ein Haus kaufen können.

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