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Sensler wegen Konsums von harter Pornografie vor Gericht 

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Ein 32-Jähriger musste sich am Freitag unter anderem wegen harter Pornografie vor dem Bezirksgericht Sense verantworten. Er pflegte mit Minderjährigen eindeutige sexuelle Konversationen über Chatplattformen. Der Sensler zeigte sich kooperativ. 

Pornografie, Konsum von harter Pornografie, tatsächliche und nicht tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Übertretung des Waffengesetzes: Mit diesen Anschuldigungen sah sich ein 32-jähriger Sensler am Freitagmorgen konfrontiert. Der Fall wurde im Sensebezirksgericht unter der Leitung von Polizeirichterin Caroline Gauch verhandelt. Die Verhandlung war bereits nach einer Stunde abgeschlossen – vor allem aufgrund des kooperativen Verhaltens des Beschuldigten. Das würdigte die Polizeirichterin:

Sie haben von Anfang an alles zugegeben und kooperiert. Das wird Ihnen zugutekommen.

Chats mit sexuellem Inhalt

2021 hatte der Beschuldigte auf einer Chatplattform Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt an unbekannte Drittpersonen verschickt. Das ist der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu entnehmen. Ausserdem chattete er zwischen 2019 und 2022 auf verschiedenen Plattformen regelmässig mit Minderjährigen – und führte mit ihnen Gespräche mit sexuellem Inhalt. Mit allen seinen Chatpartnern tauschte der Sensler auch Bilder aus. So erhielt er ungefähr 40 intime Bildaufnahmen. Und schickte seinerseits ebenfalls intime Bilder und Videos. Zwischen 2019 und 2022 hat der Beschuldigte insgesamt 100 kinderpornografische Bilder und Videos erhalten und konsumiert. Hinzu kommen 1000 pornografische Bilder mit gezeichneten Kindern (Mangas).

Ausserdem war er zwischen 2020 und 2022 im Besitz einer Schusswaffe, die ihm nicht übertragen wurde, und bewahrte die Pistole seines Vaters auf, die er nicht vor Drittpersonen gesichert hatte. 

Geringes Selbstbewusstsein

«Ich hatte noch nie einen richtigen Lebenspartner», sagte der Beschuldigte, als die Polizeirichterin ihn nach den Gründen für seinen Pornografiekonsum fragte. Da er bereits in seinen 30ern sei, habe das an seinem Selbstbewusstsein genagt. Er habe sich nicht auf Augenhöhe mit einem möglichen Partner seines Alters gefühlt. Deshalb habe er sich eine Rechtfertigung zurechtgelegt:

Wenn ich mit jemandem schreibe, der so jung ist und keine Erfahrung hat, dann starten wir auf dem gleichen Level.

Das war der ursprüngliche Grund für den Kontakt mit den Minderjährigen. Der Mann zeigte Reue über seine Taten. «Ich denke, die Kinder haben sich natürlich alles andere als gut dabei gefühlt.»

Gegenüber Strafmass aufgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft fordert in der Anklageschrift eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren sowie eine Busse von 500 Franken. Für die Dauer der Probezeit solle sich der Beschuldigte in regelmässige psychologische Betreuung begeben und eine Bewährungshilfe die Massnahme überwachen. Ausserdem forderte die Staatsanwaltschaft für den Sensler ein lebenslängliches Verbot, einer Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen nachzugehen.  

Heute konsumiere er keine solchen Bilder oder Videos mehr. Bei legalen Inhalten habe er den Konsum heruntergeschraubt. «Ich habe auch keinen Kontakt mehr zu meinen damals minderjährigen Chatpartnern», sagte er aus. Der Beschuldigte zeigte sich dem Strafmass gegenüber aufgeschlossen. «Es hat sich aber schon vieles in den letzten zwei Jahren geändert.» Er sei zwar nicht in Therapie gegangen, habe aber die Fachstelle für Prävention und Beratung bei Pädophilie und sexuellem Kindesmissbrauch aufgesucht. 

«Es tut mir leid, dass ich Ihre Zeit verschwendet habe, und dass ich mich nicht erwachsen genug verhalten habe», beteuerte der Beschuldigte zuletzt noch einmal gegenüber der Polizeirichterin. Diese schloss mit den milden Worten: «Es war vielleicht für Ihr Selbstbewusstsein, aber das ist keine Rechtfertigung für Ihre Taten.» 

Das Urteil wird in der nächsten Woche erfolgen. 

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