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Sicherheit an erster Stelle

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Informationsveranstaltung zur Schadenbehebung im Wald

Das Interesse an Informationen über die Schadenbehebung ist gross. Gegen 100 Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer haben am Mittwoch abend in Düdingen an einer Informationsveranstaltung teilgenommen, die von den Waldbauvereinen des Sensebezirks und den Forstverantwortlichen organisiert wurde. Die Organisatoren ernteten allerdings – wohl auch für den grössten Teil der Versammlungsteilnehmer unverständlich – nicht nur Dank für ihre Bemühungen. (Für das Schadenausmass und das kantonale Massnahmenpaket vergleiche man die Artikel auf Seite 1 in der heutigen FN-Ausgabe.)

Acht Personen sind bis jetzt landesweit bei den Aufräumarbeiten ums Leben gekommen. «Ein zu hoher Preis», betonte Anton Thalmann. Erste Priorität hat deshalb bei den Aufräumarbeiten die Sicherheit. Dazu gehört, dass nur erfahrene Personen Waldarbeiten ausführen. Nie soll die Arbeit allein ausgeführt werden. Ausrüstung und Maschinen müssen in gutem Zustand sein.
Der Kreisoberförster ist sich bewusst, dass die Aufräumarbeiten nicht kurzfristig bewältigt werden können. Es müssen deshalb vor allem jene Massnahmen getroffen werden, die der Erhaltung des nicht beschädigten Waldbestandes dienen. Dazu gehört vor allem das Wegräumen des Wurfholzes in Streuschäden. Von Streuschäden wird gesprochen, wenn einzelne Bäume umgestürzt sind. Von Flächenschäden sprechen Förster, wenn auf einer Fläche von einer Hektare 80 Prozent der Bäume flach liegen. Je nach Witterung in den kommenden Sommermonaten befürchten die Förster Probleme mit dem Borkenkäfer. Wie Kantonsoberförster Walter Schwab ausführte, erachtet er den Einsatz von Chemie nur dort für sinnvoll und verantwortbar, wo grosse Flächen behandelt werden können und wo das Grundwasser nicht gefährdet ist.
Im Sensebezirk – vor allem im Unter- und Mittelland – liegt die vier- bis sechsfache Holzmenge einer durchschnittlichen Jahresernte auf dem Boden. Die Forstverantwortlichen suchen nach Möglichkeiten für den Holzabsatz zu vernünftigen Preisen. Bis jetzt liegt der Preis rund 20 Prozent unter dem im vergangenen Herbst – vor «Lothar» – ausgehandelten Preis. Die Förster sind froh, wenn die Waldbesitzer selber Wege finden, ihr Holz zu verkaufen. Anton Thalmann rief die Waldbesitzer auf, sich selber lieb zu sein und das Holz nicht zu Schleuderpreisen abzusetzen.
Der kantonalen Waldwirtschaftskammer ist es gelungen, mit österreichischen Käufern einen Vertrag für die Abnahme von 100 000 m Holz bis ins Jahr 2001 zum Preis von 70 Franken pro mauszuhandeln. Verständlich, dass sich die Forstverantwortlichen angesichts dieser Tatsache betroffen fühlten, als ihnen aus der Versammlung verspätetes Handeln und mangelnder Einsatz vorgeworfen wurde.
Weiter war an der Informationsversammlung zu erfahren, dass die Waldwirtschaftskammer plant, an sechs Standorten – einer davon bei Räsch – Nasslager einzurichten. Da die Installationen für die Sprinkleranlagen kostspielig sind, ist nur die Lagerung von grösseren Mengen sinnvoll. Gedacht sind diese Lager für Holzbesitzer, die grössere Mengen anliefern können. Das eingelagerte Holz wird auch erst bezahlt, wenn es verkauft werden konnte. Die Gelder, die von Bund und Kanton in Aussicht gestellt sind, werden vor allem jenen zugute kommen, die in ihren beschädigten Wäldern Massnahmen ausführen müssen. Die Massnahmen müssen von den Förstern angeordnet worden sein. Subventioniert werden nur Holzschläge, die mit einem Defizit verbunden sind.
Anton Thalmann wies schliesslich auch auf die schwierige Frage der Haftung hin. Ganz allgemein gelte der Grundsatz, dass der Waldbesitzer nicht haftbar sei für das, was die Natur angerichtet habe. Der Waldeigentümer kann nicht dazu verpflichtet werden, den Wald zu pflegen. Er muss aber auf mögliche Gefahren aufmerksam machen. Für Schäden, die der Borkenkäfer anrichtet, kann der Waldbesitzer nur dann belangt werden, wenn er Massnahmen nicht ausgeführt hat, die vom Förster angeordnet worden sind.

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