Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Sicherheit in der Bahn

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Sicherheit in der Bahn

Anfrage von Charly Haenni

Der Grossratspräsident sorgt sich um die Sicherheit der Bahnpassagiere in den Zügen. Vandalenakte und unzivilisiertes Verhalten häufen sich, schreibt er in seiner Anfrage an den Staatsrat.

Charly Haenni schreibt in seiner Anfrage an den Staatsrat, dass die SBB-Strecke Freiburg-Payerne-Yverdon, die Broye-Strecke, ebenso wie andere Bahnstrecken auch, hinsichtlich ihrer Sicherheit Zweifel aufkommen lasse.

Nach dem Drama, das sich kürzlich ereignet habe, und das für einen im Zug erpressten Jugendlichen fatale Folgen hatte, könne nicht mehr tatenlos zugewartet werden. Die Bahnpolizei, welche die Sicherheit in den Zügen gewährleisten müsse, habe nur beschränkte Interventionsbefugnisse.

Haenni gelangt mit drei Fragen an den Staatsrat: Erklärt sich der Staatsrat bereit, eine Verstärkung der Bahnpolizei auf den kantonalen Strecken finanziell zu unterstützen und dazu bei den SBB vorstellig zu werden? Kann der Staatsrat bei den SBB intervenieren und darauf hinwirken, dass eine Videoüberwachung in den Zügen installiert wird? Hat die Justiz im Kanton Mittel, härter einzugreifen gegenüber Personen, die solche strafbaren Handlungen begehen?

Staatsrat antwortet

Der Staatsrat schreibt in seiner Antwort vom 8. September, dass er sich der von Grossrat Haenni aufgeworfenen Probleme bewusst sei. Gemäss der Statistik seien die Vorkommnisse im Kanton Freiburg weder häufiger noch schlimmer als in anderen Kantonen. Auf einer von den SBB geführten Liste von zwanzig unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit problematischen Strecken werde die Strecke Freiburg-Payerne-Yverdon auf Platz 11 eingestuft.

Die Bahnpolizei sei Sache der betroffenen Transportunternehmen. Sie habe bereits eine deutliche Verbesserung auf den von ihr überwachten Strecken erreicht. Es sei vorgesehen, deren Auftrag und Kompetenzen im Rahmen eines Bundesgesetzes, das in Vorbereitung sei, weiterzuentwickeln und auszubauen. Die Finanzierung dieser Polizei sollte Sache der betroffenen Unternehmen bleiben.

Videoüberwachung bewährt sich

Ein wirksames Mittel im Kampf gegen Unsicherheit und Unsitten sei die Videoüberwachung. Die SBB habe aus den entsprechenden Testen eine positive Bilanz gezogen. In der Westschweiz konnten auf Zugkompositionen mit Videoüberwachung ein Rückgang der Vandalenakte um 80 Prozent festgestellt werden. Diesen Herbst werde die SBB in weiteren Zügen des Regionalverkehrs Videoüberwachungen installieren. Gemäss der SBB komme die Westschweiz vorrangig in den Genuss dieser Massnahmen und «kritische» Strecken sollen zuerst mit Video ausgerüstet werden.

10 Strafklagen im Broyebezirk

Weiter führt der Staatsrat aus, dass gegen Personen, die strafbare Handlungen in den Zügen begehen, Strafklage eingereicht werde oder Anzeigen erfolgen. 2002 wurden wegen Vorkommnissen auf den SBB-Strecken im Broye-Bezirk zehn Strafklagen erhoben. Drei betrafen gewalttätiges Verhalten (zwei Erpressungen, eine Tätlichkeit). Sieben weitere erfolgten aus anderen Gründen (sechsmal Diebstahl, einmal Fahren ohne gültigen Fahrausweis).

Von Januar bis Ende Juni 2003 waren neun Strafklagen zu verzeichnen, wovon vier wegen gewalttätigen Verhaltens und fünf aus anderen Gründen. Nicht darin enthalten sind allfällige bei der Waadtländer Kantonspolizei eingereichte Strafklagen. Die Gerichtsbehörden sind nicht gehalten, bei in Zügen erfolgten Widerhandlungen repressiver vorzugehen als bei an anderen Orten begangenen. Ihre Aufgabe ist es, die strafrechtlichen Bestimmungen des Bundesrechts und der kantonalen Strafprozessordnung ohne Diskriminierung für alle gleich anzuwenden. FN/Comm.

Meistgelesen

Mehr zum Thema