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Sicherheit und Friede sind ohne Selbstverteidigung nicht zu haben

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Leitartikel

Autor: Walter Buchs

Sicherheit und Friede sind ohne Selbstverteidigung nicht zu haben

Eine der Forderungen der Volksinitiative «Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten» lautet: Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial einschliesslich Kleinwaffen und leichte Waffen sowie die zugehörige Munition. Ein Verbot, Waffen und Munition auszuführen, das anderen Ländern dazu dient, Krieg zu führen: Wer könnte da dagegen sein?

In einer zivilisierten Welt können und dürfen Krieg und Gewalt niemals Lösungen für politische, wirtschaftliche oder soziale Konflikte sein. Auf dieses Ziel hin muss die Staatengemeinschaft mit Intensität arbeiten. Aus einem ethisch verantwortbaren Blick gesehen, sind Waffen zweifelsfrei keine gewöhnlichen Güter. Waffenexporte stehen deshalb unter einer ganz besonderen Verantwortung und sollen rigorosen Kontrollen unterstellt sein. Wirtschaftliche Argumente allein dürfen somit nicht genügen, um die Ausfuhr von Kriegsmaterial und den Erhalt einer dafür notwendigen Industrie zu rechtfertigen.

Nun ist aber die Forderung nach einem Verbot von Kriegsmaterial-Exporten nur eine von mehreren Aspekten der GSoA-Initiative. Mit der Annahme der Initiative, die am 29. November zur Abstimmung kommt, würde nämlich auch die Ausfuhr von sogenannten «besonderen militärischen Gütern» und Immaterialgütern wie Technologien verboten. Dies hätte folgenschwere Auswirkungen auch für zivile Bereiche von Industriebetrieben. So verbietet die Initiative gar die Ausfuhr von persönlicher Schutzausrüstung, Werkzeugmaschinen, Nachtsichtgeräten, Chiffriergeräten usw. Damit wird offensichtlich weit übers Ziel hinaus geschossen. Ob die Initianten das so gewollt haben oder nicht, bleibe dahingestellt.

Gerade ein neutrales und unabhängiges Land wie die Schweiz hat im Weiteren nicht nur das Recht, für seine innere und äussere Sicherheit zu sorgen, sondern auch die Pflicht, den Schutz der eigenen Bevölkerung wahrzunehmen, und dies nicht nur im militärischen Bereich. Die Annahme der Initiative würde aber dazu führen, dass die Schweizer Armee und Ordnungskräfte mittelfristig fast vollständig auf ausländische Wehrtechnik angewiesen wären, denn eine Produktion allein für den Eigenbedarf wäre nicht mehr bezahlbar.

Zudem würde damit auch das Know-how hiezu verloren gehen, wenn sich für inländische Betriebe Forschung und Entwicklung nicht mehr lohnen. Damit würde unser Land in eine höchst unerwünschte Auslandabhängigkeit gedrängt. In einer arbeitsteiligen Welt, in der eine durchgehende Trennung zwischen zivilen und Produkten aus dem Bereich Wehrtechnik kaum möglich ist, wäre dies für die in hohem Masse vom Export abhängige Schweiz fatal.

Anstelle von Exportverboten sollte sich die Schweiz in internationalen Gremien für gemeinsame Verpflichtungen zu Exportkontrollen zur Verhinderung von illegalem Waffenhandel einsetzen. Diese Forderung ist ebenfalls Bestandteil der vorliegenden Initiative, ist aber bereits weitgehend erfüllt. Die Schweiz engagiert sich nämlich momentan für einen internationalen, rechtlich verbindlichen Waffenhandelsvertrag mit dem Ziel, den internationalen Handel mit konventionellen Waffen strenger zu kontrollieren.

Solche gemeinsamen Bemühungen der Staaten um eine schrittweise globale Abrüstung, verbunden mit transparenten Kontrollen und hinreichenden Möglichkeiten von Sanktionen, sind jedenfalls effektiver als isolierte Alleingänge. Von einem solchen Alleingang der Schweiz ein starkes Zeichen im internationalen Kontext zu erwarten, ist wohl leichtgläubig, wenn nicht gar überheblich.

Schliesslich ist die Behauptung der Befürworter der Initiative, dass Schweizer Wehrtechnikexporte grundsätzlich nur Unheil anrichten, falsch. Sie verkennt die Tatsache, dass die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols beim Aufbau vieler rechtsstaatlicher Demokratien zu innerer Sicherheit geführt hat und dass dies leider in vielen Teilen der Welt gerade auch zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist.

Nichtsdestotrotz soll die in einer Woche zur Abstimmung gelangende Initiative in der Schweiz zu einem Umdenken genutzt werden, in welchem Kontext Waffenausfuhr zu sehen ist. Dabei ist Folgendes wichtig: Waffenexport hat dem Frieden zu dienen, sei es der Errichtung des Friedens in einem rechtlosen Staat im Auftrag der Uno oder sei es dem inneren Frieden in einem demokratischen Rechtsstaat. Solche Waffenexporte sind aus ethischer Sicht nicht zu verbieten, dürfen sich aber nur in einem sehr restriktiven und kontrollierten Rahmen abspielen.

Es ist alles zu unternehmen, damit Schweizer Waffen nicht in kriegerischen Auseinandersetzungen verwendet werden. Um diese Bestrebungen noch zu verstärken, kann die Diskussion, welche die Initiative erneut ausgelöst hat, durchaus einen Beitrag leisten. Ihre Annahme würde aber die Schweiz der Grundlage berauben, weiterhin effizient und eigenständig für die eigene Sicherheit sorgen zu können. Sie würde Frieden fördernde Einsätze in der Welt mit aktiver Unterstützung der Schweiz nachhaltig schwächen. Sie hätte schliesslich folgenschwere Auswirkungen auf zivile Produkte einheimischer Industrien. Das sind ausreichende Gründe, die Initiative in der vorliegenden Form abzulehnen.

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