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Sicherheitsfirmen erhalten klare rechtliche Schranken

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Sicherheitsdirektor Erwin Jutzet (SP) rief im Grossen Rat die Deutschschweizer Kantone auf, es den Kantonen der Romandie gleich zu tun: Sie haben ihre Vereinbarung aus dem Jahr 1996 revidiert, welche die Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen regelt. Laut Jutzet wird das Thema immer wieder an Konferenzen der Sicherheitsdirektoren angesprochen. Der Bedarf sei da, «aber die Konzepte und Verständnisse sind weit voneinander entfernt». Im Kanton Freiburg sind zehn Sicherheitsfirmen tätig.

Verschiedene Aufgaben und Rechte aus dem alten Konkordat werden verändert, neu geregelt oder verschärft: beispielsweise Prüfungen für die Chefs der Unternehmen, Strafen für den Einsatz von nicht zugelassenem Personal, die Verkürzung der Frist für die Genehmigung für Hundeführer. Ralph Alexander Schmid (GLP, Lugnorre) ergänzte, es sei an der Zeit, dem Konkordat beizutreten. «Es ist erstaunlich, dass die Arbeit von Firmen, die im öffentlichen Raum eine öffentliche Aufgabe ausüben, nicht schon lange reglementiert wurde.» Der Rat nahm das Konkordat einstimmig an. fca

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