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Sicherheitsnormen: Liste der zu beseitigenden Mängel

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Die Sicherheit von Aufzügen wird durch europäische technische Normen (EN 81) geregelt. In der Schweiz wurden diese unter dem Kürzel SN EN 81 (SIA-Normen 370) übernommen. Die Norm unter dem Titel «Regeln für die Verbesserung der Sicherheit bestehender Aufzüge» macht 74 Mängel aus, welche die Lifte, die vor 2002 installiert wurden, bergen können, wie es in der Botschaft des Staatsrats heisst.

Gestützt auf diese Norm hat der Kanton Zürich 2008 aufgrund einer Studie ein Programm verabschiedet. Der Kanton Freiburg stützt sich nun ebenfalls auf dieses Programm ab. Darin werden folgende Mängel genannt, die zu beseitigen sind: fehlende Kabinentüren, ungenügende Anhaltegenauigkeit, ungeeignetes Glas in den Schachttüren, unzulängliche Puffer, fehlende Notrufeinrichtung, fehlende Notbeleuchtung. wb

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