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Sie wollte ihren Mann vergiften

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Es sind grausige Szenen, die sich in einer Aprilnacht vor vier Jahren in einem Haus in Rossens abgespielt haben. Während mehr als einer Stunde versuchte eine damals 28-Jährige zusammen mit ihrem neuen Freund, ihren Ehemann umzubringen – zuerst mit einer Mischung aus Rattengift und Insektizid, dann mit Tritten und Schlägen, darauf schnitt sie ihm mit einem Messer die Pulsadern auf. Dem Opfer gelang schliesslich die Flucht. Gestern wurde der Fall am Bezirksgericht Saane verhandelt.

Kennengelernt hatten sich die Täterin und das Opfer im Kantonsspital Freiburg – sie arbeitete als Assistenzärztin, er als leitender Arzt. Bald verliebten sich die beiden ineinander, sie heirateten. Doch das Eheglück war nur von kurzer Dauer: Schon nach zweieinhalb Monaten kündigte sie an, sie trenne sich von ihm und wandere nach Brasilien aus; die Ehe solle aber Bestand haben, so dass er sie finanziell unterstützen müsse. Er reichte daraufhin die Scheidung ein, sie verweigerte diese.

Aus Eigennutz gehandelt

Dass der Ehemann auf der Scheidung beharrte, habe die Angeklagte zur Tat verleitet, warf Staatsanwältin Catherine Christinaz ihr gestern vor – das Motiv: finanzieller Eigennutz. «Die Angeklagte wollte die Scheidung nur deshalb nicht, damit sie weiterhin Zugang zum gemeinsamen Konto hat.» Zuvor habe die Portugiesin bei der Hochzeit darauf beharrt, dass keine Gütertrennung vereinbart wurde. Und es dürfte ihr bewusst gewesen sein, dass ihr Mann viel Geld hatte: Die Wohnung, die sie kurz vor der Hochzeit kauften, hatte er alleine bezahlt. Die Angeklagte, eine zierliche Frau mit kurzen, blondierten Haaren, die zunächst regungslos dasass, schüttelte bei diesen Vorwürfen den Kopf.

«Die Angeklagte inszeniert sich selber als Opfer», sagte die Staatsanwältin weiter. «Sie ist sich nicht bewusst, dass das eigentliche Opfer ein anderes ist: ihr damaliger Mann.» Dieser erlitt in der Tatnacht mehrere Schnittwunden; zudem hatte er im Blut eine potenziell tödliche Menge Gift. «Ich dachte, ich werde sterben», schilderte er vor Gericht. «Ich kann jetzt wieder richtig gehen und meine linke Hand wieder benutzen. Ich habe mich aber psychisch verändert, hatte lange Zeit Schlafstörungen.»

Versuchter Mord

Die Staatsanwältin warf der Angeklagten versuchten Mord vor. Die Tat sei mehr als nur eine vorsätzliche Tötung: «Die Angeklagte hat aus absolutem Egoismus gehandelt. Es gibt keinen einzigen mildernden Umstand.» Dass sie den Mord als Selbstmord habe darstellen wollen – sie hatte, bevor sie vom Tatort flüchtete, dem Opfer das Messer in die Hand gelegt –, sei zudem verwerflich.

Der Taterfolg sei zwar nicht eingetroffen. «Dass das Opfer überlebt hat, ist aber äusseren Umständen zu verdanken.» Die Staatsanwältin forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 16  Jahren.

«Krankheit berücksichtigen»

Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Alexis Overney, kritisierte die Anklageschrift vehement. Es seien nur belastende Elemente gesammelt worden. «Meine Mandantin ist keine Mörderin», betonte er. Und: «Ihre Krankheit muss berücksichtigt werden.» Gemäss einem privaten psy­chia­trischen Gutachten leidet die Frau unter einer bipolaren Persönlichkeitsstörung; diese führe zu Stimmungsschwankungen und damit zu einer erhöhten Straffälligkeit.

Der Verteidiger widersprach auch dem Vorwurf, die Angeklagte habe ihren Mann nur des Geldes wegen zur Strecke bringen wollen. «Sie wusste über die finanziellen Verhältnisse nie genau Bescheid, die Eheleute haben nie über das Finanzielle gesprochen.»

Von versuchtem Mord könne also keine Rede sein. Ein Mord werde von langer Hand geplant, die Angeklagte habe aber überstürzt gehandelt. Für einen Mord brauche es eine gewisse Skrupellosigkeit, diese fehle hier. «Die Angeklagte hat das Opfer nicht unnötig leiden lassen wollen.» Der Verteidiger forderte eine Gefängnisstrafe von nur acht Jahren.

Prozess des Mittäters

Das Bezirksgericht unter der Leitung von Jean-Marc Sallin wird sein Urteil Ende August fällen. Der Mittäter, der Freund der Angeklagten, ist brasilianischer Staatsange­höriger und hält sich in Brasilien auf; das Land liefert den Mann nicht aus. Sein Prozess wird, wenn überhaupt, in Brasilien geführt.

«Die Angeklagte hat das Opfer nicht unnötig leiden lassen wollen.»

Alexis Overney

Verteidiger der Angeklagten

«Die Angeklagte hat aus Egoismus gehandelt. Es gibt keinen einzigen mildernden Umstand.»

Catherine Christinaz

Staatsanwältin

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