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Signale, die nie bewilligt wurden

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Marc Kipfer

Einsam steht es auf der Hauptstrasse in Richtung Jeuss, am linken Strassenrand, seit es einst von einem Mitarbeiter der Gemeinde dort installiert wurde. Kaum jemand hat es je beachtet und schon gar niemand wäre wohl im Vorbeifahren auf die Idee gekommen, dass genau dieses Verkehrsschild etwas ganz Besonderes ist.

«Das Schild entspricht nicht der nationalen Signalisationsverordnung», weiss jedoch André Merz. Ihm selber spiele das zwar keine grosse Rolle, versichert der Rentner aus Murten glaubhaft. Doch immer wieder fallen ihm fehlerhafte Signale auf, wie dieses hier: Oben müsste die nächste Ortschaft Jeuss stehen, unten das Fernziel Murten mit der Angabe «7 km».

Wenn Pferde von Bussen überholt werden

«Begonnen hat diese ungewöhnliche Leidenschaft vor mehr als 40 Jahren, als ich zu reiten begonnen habe», erzählt Merz. Er habe damals bemerkt, dass Vernunft und Gesetz nicht immer übereinstimmen.

Als Reiter oder Führer, heute von zwei Eseln, muss sich Merz auf der rechten Strassenseite fortbewegen, die Fussgänger aber auf der linken. Trottoirs, Radstreifen oder Busspuren dürfen Reiter nicht benutzen. Merz rätselt über den Sinn dieser Verordnung: «Pferde geraten doch in Panik, wenn sie gleichzeitig links von einem Motorrad und rechts von einem Bus überholt werden.»

Aufgefallen sind Merz aber auch Signale mit falschen Aussagen. Etwa bei der «Lastwagenfalle», wie er sie nennt: Zwischen Sugiez und Löwenberg steht ein Rechtsabbiegeverbot mit den Zusätzen «für Lastwagen» und «nach 300 m». «Dass ausgerechnet nach dieser Distanz heute ein Kreisel steht, bedeutet streng genommen, dass der Lastwagen diesen nicht mehr verlassen dürfte», lacht Merz.

Ebenfalls in Löwenberg, in der kurvigen Autobahnauffahrt Richtung Lausanne, zeigte vor einiger Zeit ein Schild anstatt «50» gleich «50 generell». «Etwas gar langsam für eine Autobahn», schmunzelt Merz.

Gemeinden sind für Aufdruck zuständig

Derweil steht das verkehrte Ortsschild immer noch seelenruhig vor Jeuss. Aus der Abteilung für Strassensignalisation beim kantonalen Tiefbauamt hiess es am Dienstag auf Anfrage, man habe von diesem Signal nichts gewusst. Zuständig für den Aufdruck auf den Schildern seien die Gemeinden selber, das Tiefbauamt müsse diese allerdings bewilligen.

Bei Hinweisen auf ein fehlerhaftes oder nicht bewilligtes Schild werde das Tiefbauamt aktiv und veranlasse die nachträgliche Bewilligung, Änderung oder Entfernung des Signals, hiess es weiter.

Die Tage des falschen Ortsschildes in Richtung Jeuss dürften somit gezählt sein.

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