Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Sirupklausel» einhalten

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Grossrätin Catherine Keller Studer (CVP, Cressier/Grissach) erinnerte in einer Anfrage an den Staatsrat daran, dass Gaststätten gemäss Gesetz mindestens drei alkoholfreie Getränke anbieten müssen, die billiger sind als das billigste alkoholhaltige. Sie wollte wissen, ob dies auch kontrolliert wird.

In seiner Antwort gesteht der Staatsrat, dass die Einhaltung der «Sirupklausel» nicht systematisch kontrolliert werde. Bei Inkrafttreten des 1996 verschärften Gesetzesartikels habe das zuständige kantonale Amt bei allen Patentinhabern eine Sensibilisierungskampagne durchgeführt. Seither sei dies nicht mehr erfolgt.
Weiter wird festgestellt, dass im Rahmen der Ausbildungskurse für Betriebsführer von Gaststätten eine ständige Sensibilisierung erfolge. Auch bei der jährlichen Festlegung der Preispolitik würden die Vorschriften berücksichtigt. Preisempfehlungen, wie sie früher üblich waren, sind aber heute nicht mehr Weko-konform.

Problem «Festwirtschaften»

Der Staatsrat räumt ein, dass die Anwendung der Gesetzgebung bei Veranstaltungen von kurzer Dauer (befristete Festwirtschaften) eher problematisch sein könnte. Er will deshalb die Konferenz der Oberamtmänner auffordern, bei künftigen Bewilligungen solcher Veranstaltungen systematisch auf die Vorschriften hinzuweisen.

Im Rahmen der üblichen Kontrollen werde die Kantonspolizei danach prüfen, ob die Vorschrift befolgt wird und allfällige Verstösse anzeigen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema