«Gerichtsentscheid macht ratlos» – Leserbrief in der FN-Ausgabe vom 4. Juni
Nun wird also Voltaire bemüht, um das Ergebnis legitim ausgeübter Bürgerrechte zu kritisieren, und man ist ach so ratlos. Dabei liegt die Ursache für die heutige Situation darin, dass Menschen «gerne glauben, was sie glauben wollen» (Julius Cäsar 100–44 vor Chr.). Da erschliesst die Gemeinde Bauland und versucht dabei die Quadratur des Kreises mit der Ansiedlung einer Gewerbe- unmittelbar an eine Wohnzone. Damit potenzielle Käufer nicht im Voraus abgeschreckt werden, wird im Quartierplanreglement festgehalten, dass nur «stilles Gewerbe» zulässig sein wird. Eine Formulierung, welche Käufer unmittelbar angrenzender Parzellen in ihre Kaufentscheidung sicherlich einbezogen haben.
Die gleiche Gemeinde und das Oberamt verzichten dann jedoch darauf, sich im Rahmen der Bewilligungsverfahren Rechenschaft darüber abzulegen, was ein «stilles Gewerbe» ist. Diese Haltung der Behörden, gepaart mit einer Bauherrin, die sich dazu entscheidet, ihr Bauvorhaben trotz eines laufenden Verfahrens zu realisieren, sind die wahren Ursachen für die heutige Situation.
Die involvierten Parteien wollten glauben, dass die Anwohner nicht entschlossen gegen das Bauvorhaben vorgehen werden beziehungsweise ihre Argumente nicht stichhaltig sein würden. Den Schwarzen Peter nun den Einsprechenden zuzuschieben – welche letztendlich nichts anders gemacht haben als ihre eigene Investition an diesem Standort zu schützen – zeigt bloss, wie sehr die Situation in gewissen Kreisen nach wie vor verkannt wird. Zur Erkenntnis, dass ein Steinmetzbetrieb kein stilles Gewerbe ist, hätte man–bei Anwendung gesunden Menschenverstands–auch bereits im Baubewilligungsverfahren (beziehungsweise zuvor), ohne Anrufung des Gerichts, gelangen können.
Das Urteil des Kantonsgerichts basiert auf der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts, weshalb ich einer allfälligen Überprüfung des Entscheids durch die finale Instanz gelassen entgegensehe.