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«Skrupellos ausgenommen»

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«Skrupellos ausgenommen»

Strafgericht Sense verurteilt Frau wegen gewerbsmässigen Betrugs

Sie war «Jacqueline» und «Susanne». Als Jacqueline war sie Sexarbeiterin auf einer 156er-Nummer und Heiratsvermittlerin; als Susanne Heiratskandidatin. Eine 48-jährige Frau wurde gestern vom Strafgericht des Sensebezirks wegen Betrugs zu 15 Monaten Gefängnis, bedingt auf drei Jahre, verurteilt.

Von ANTON JUNGO

Das Opfer, ein 60-jähriger, lediger Landwirt aus dem Appenzellischen, glaubt noch jetzt, dass es sich bei «Jacqueline» und «Susanne» um zwei verschiedene Personen handelt. Er war am Mittwoch vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers als Zeuge aufgetreten. Über eine 156er-Nummer in einem Gratisanzeiger war er auf «Jacqueline» gestossen, die sich bereit erklärt hatte, ihm eine Partnerin zu vermitteln. Über die gleiche Nummer hatte er dann über längere Zeit sowohl zu «Jacqueline» als auch zu einer «Susanne» Kontakt.

Die gleichen Fehler

Sowohl das Gericht, unter dem Präsidium von Peter Rentsch, wie auch Alessia Chocomeli, Vertreterin der Staatsanwaltschaft, waren aber auf Grund eines kriminaltechnischen Gutachtens zur Auffassung gelangt, dass es sich immer um die gleiche Person handelte. In den Akten liegen gegen 30 Briefe und Karten von «Jacqueline» und «Susanne». Die Schrift ist zwar verschieden, doch kommen immer die gleichen orthografischen Fehler vor. Die Angeklagte selbst wollte sich an nichts mehr erinnern. Sie hatte zuerst von einem Dorf im Saanebezirk und später vom Sensebezirk aus «operiert».

Der ledige Landwirt liess sich seine Hoffnung auf eine zukünftige Partnerin einiges kosten. Von März 1996 bis Juni 1997 beliefen sich die Telefonrechnungen für seine Anrufe – seiner Erinnerung gemäss immer auf die gleiche 156er-Nummer – auf circa 172 500 Franken. Zur Bezahlung der Rechnungen musste er einen Kredit aufnehmen. Als er nicht mehr bezahlen konnte, wurde ihm das Telefon abgeschaltet. In der Folge erhielt er von «Jacqueline» und «Susanne» Bettelbriefe und Rechnungen für Autofahrten und Telefonanrufe. Jeweils mit eingeschriebenem Brief schickte er an die Adresse der Angeklagten total rund 20 000 Franken.

Mehrmals hatte «Susanne» einen Vorschuss verlangt, um ihn besuchen zu können. Sie erschien aber nie im Appenzellischen; einmal musste sie die Mutter pflegen, ein andermal kam ein Todesfall dazwischen usw. Besuch erhielt das Opfer aber von «Jacqueline». Sie hatte beim Landwirt ihren Sohn und ihren Hund platziert. Wie er vor Gericht festhielt, hatte der Sohn ihm bestätigt, dass er «Susanne» kenne und sie ihn sicher einmal besuchen werde. Er bestritt aber, dass es bei den Besuchen zu sexuellen Beziehungen gekommen sei, wie dies die Angeklagte behauptete.

Spätestens bei den hohen Telefonrechnungen hätte ihm doch auffallen müssen, dass etwas nicht stimmen könne, meinte Gerichtspräsident Peter Rentsch. «Man muss etwas investieren, wenn man auf eine Frau hofft», antwortete der Landwirt. Er habe geglaubt, dass sie dann auch etwas mitbringe, wenn es zu einer Heirat kommen werde.

Ein aufmerksamer Nachbar

Der Betrug flog auf, weil sich der Landwirt einem Nachbarn anvertraute. Wie dieser als Zeuge vor Gericht erklärte, hatte er festgestellt, dass sich der Mann verändert und zu trinken begonnen hatte. Er schilderte ihn als liebenswürdig, aber auch als vertrauensselig. Er wusste, dass der Mann nach dem Tode seiner Mutter einsam war und es sein grösster Wunsch war, eine Frau zu finden. Er habe ihm sogar angeboten, für ihn ein entsprechendes Inserat aufzusetzen. Der Landwirt habe aber betont, dies sei nicht nötig, er habe «etwas am Laufen».

Auf Anraten des Nachbarn hatte der Landwirt am 24. Juni 2000 Anzeige erstattet. Der Anzeige war eine sonderbare Begebenheit vorangegangen. Auf dem Hof war ein Auto mit Aargauer-Kennzeichen vorgefahren. Ein Mann bedrohte den Landwirt wegen einer angeblichen sexuellen Belästigung einer Frau S. Die Begleiterin des Mannes ihrerseits stellte sich als «Susanne» vor. Dem Landwirt war aufgefallen, dass es nicht die gleiche «Susanne» war, die ihm von einem Foto her bekannt war, die ihm «Jacqueline» geschickt hatte. Der Vorfall auf dem Hof hatte sich ereignet, als der Nachbar damit begonnen hatte, zu recherchieren und auch herausgefunden hatte, wer hinter «Jacqueline» steckt.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte eine Gefängnisstrafe von 18 Monaten. Sie sah es als erwiesen, dass die Frau arglistig gehandelt und sich des gewerbsmässigen Betruges schuldig gemacht hatte. «Sie hat ihr Opfer skrupellos ausgenommen», hielt sie fest. Armin Sahli, Anwalt der Angeklagten, wies auf die Opferselbstverantwortung hin und betonte, dass jemand, der so leichtfertig und leichtgläubig handle, keinen Strafrechtsschutz verdiene. Im Falle einer Verurteilung verlangte er eine bedeutend mildere Strafe als von der Staatsanwaltschaft verlangt.

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