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Solidaritätskasse für lediglich aus der Körperschaft Ausgetretene geplant

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Autor: hans rahm

Eine paritätische Kommission aus Vertretern der katholischen Kirchenleitung und den staatskirchenrechtlichen Körperschaften soll bis Ende September die Unterlagen und Richtlinien für die kirchliche Solidaritätskasse erarbeiten. Denn jeder katholische Gläubige habe nach Kanon 222 des kirchlichen Gesetzbuches die Pflicht, die Kirche in ihrer Sendung zu unterstützen und zum Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden beizutragen. Dies hielten Teilnehmer an einer von der «Katholischen kirchlichen Körperschaft des Kantons Freiburg» (KkK) am vergangenen Samstag durchgeführten Debatte fest.

Bischofsvikar Marc Donzé unterstrich, dass die übliche Art, diese Unterstützung zu leisten, die Kirchensteuer an die pfarreilichen kirchlichen Körperschaften sei, wie es von der Diözesanleitung und den Katholiken des Kantons Freiburg demokratisch beschlossen wurde. Doch der Bundesgerichtsentscheid vom 16. November 2007 habe eine anormale Situation geschaffen, die man tolerieren müsse.

Nach Einschätzung von Beat Renz wäre es schwierig, mit einem Freiburger Fall den Bundesgerichtsentscheid umstossen zu wollen. Der anfänglich gerechtfertigte Schwebezustand müsse daher innert nützlicher Frist beendet werden, und Begehren auf den Austritt aus den kirchlichen Körperschaften allein seien baldmöglichst einer einheitlichen Regelung zuzuführen. Bischofsvikar Kurt Stulz wies auf das durch die neue Situation noch wichtiger gewordene Gespräch hin. Wenn ein Austrittswilliger auch nicht seine Motive angeben müsse, müsse ihm umso mehr das Angebot für ein seelsorgerliches Gespräch gemacht und ihm Gelegenheit gegeben werden, seine Gründe darzulegen.

Schweizweites Problem

Bischof Bernard Genoud erklärte, dass die Schweizer Bischofskonferenz sich im November in Lugano an einem Symposium auch mit Vertretern aus dem Vatikan über die Beziehungen zwischen Staat und Kirche in der Schweiz aussprechen werde. Wenn es auf der einen Seite ausgeschlossen sei, die Sakramente zu verkaufen, gelte es andererseits dennoch die Solidarität einzufordern und eine Beteiligung zu verlangen. Die beste Lösung für einen Ausgetretenen, der einen Dienst von der Kirche in Anspruch nehmen möchte, sei alleweil, ihn zum Wiedereintritt in die Kirche zu ermuntern. Der Diözesanbischof von Lausanne, Genf und Freiburg streifte auch die Bemühungen, wie trotz der in Seelsorgeeinheiten zusammengefassten Seelsorgearbeit die Verankerung in den Pfarreien durch pfarreiverantwortliche Bezugspersonen gewährleistet werden soll. Zum zwar kleiner werdenden, aber immer noch grossen Defizit im Budget des Ordinariates machte er die Anregung, dass die diözesanen Ausgaben eigentlich gesondert betrachtet werden müssten.

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