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Sozial Tätige unzufrieden

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Sozial Tätige unzufrieden

Resolution für Gesamtarbeitsvertrag

Die Mitglieder von Personalverbänden der Sozialen Institutionen sind sich einig: Sie wollen ab 2006 einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. Dieser soll den Normen des Staatspersonalgesetzes angepasst werden.

Von ELISABETH SCHWAB-SALZMANN

Die Mitglieder der Freiburger Vereinigung der Institutionen für Behinderte und Gefährdete (FVIBG) und des Verbandes der Organisationen Personal der Sozialen Institutionen des Kantons Freiburg (VOPSI) haben sich entschieden: Es muss ab Januar 2006 ein Gesamtarbeitsvertrag aufrecht erhalten werden, angepasst an das Gesetz über das Staatspersonal.

Gegen Unterstellung

Bernard Fragnière, Generalsekretär VOPSI, und Jean-René Wisard, Präsident, sind sich einig: «Wir wollen den Gesamtarbeitsvertrag. Das ist sinnvoller, als dem Gesetz des Staatspersonals unterstellt zu werden. Damit kann der Staatsrat mit den beiden Sozialpartnern verhandeln und muss nicht mit jeder Institution separate Abkommen treffen», betonten sie am Dienstag an der Generalversammlung von FVIBG und VOPSI. Die über 200 Verbandsmitglieder (von total 2300) liessen sich dabei von den Argumenten der Redner überzeugen und verabschiedeten die Resolution an den Staatsrat einstimmig.

Der VOPSI-Generalsekretär informierte die Verbandsmitglieder über die bisherigen Verhandlungen. Im März 2005 habe die Direktion für Gesundheits und Soziales den Direktionen der Freiburger Sonderheime geschrieben: «Der Staatsrat hat am 31. Januar 2005 formell beschlossen, dass ab 1. Juli 2005 die Subventionen an die Sonderheime zwingend den Anforderungen des Subventionsgesetzes zu entsprechen und nicht über die für das Staatspersonal gültigen Arbeitsbedingungen hinauszugehen haben.»

Ein Skandal

Die beiden Verbände FVIBG und VOPSI sind der Ansicht, dass diese Verfügung nicht auf ihren Sektor anzuwenden sei. Der Verlust einer Ferienwoche und Personaleinsparungen – es ist von mehreren Dutzend die Rede – wären voraussehbare Folgen. Die Verbände sprechen von einem Skandal, da die Arbeitgeber nicht mehr zur Einhaltung des GAV verpflichtet wären. In einem Gespräch mit Staatsratspräsidentin Ruth Lüthi am 4. Mai verlangten sie, dass der Staat das Inkrafttreten der neuen Subventionierungskriterien erst auf den 1. 1. 2006 vorsehe. Laut Fragnière hat Lüthi erklärt, dass es ihr unmöglich sei, diese Erklärung des Staatsrates zu ändern.

In der Resolution an den Staatsrat heisst es u. a.: «Die Generalversammlung des Personals der Institutionen der FVIBG nimmt den Ablauf der Verhandlungen und das Scheitern der bisherigen Verhandlungen mit Frau Ruth Lüthi zur Kenntnis. Die neue Praxis, nur noch die Finanzen und mögliche Einsparungen in Betracht zu ziehen, wird verurteilt.» Gefordert wird der Rückzug der Anwendungsbestimmungen vom Oktober 2004, dass der Staatsrat die aktuelle Subventionierungspraxis der sozialen Institutionen bis zum 31. Dezember 2005 aufrecht erhält und dass er Verhandlungen mit den Sozialpartnern der FVIBG und des VOSPI aufnimmt, um einen neuen GAV auszuhandeln. Weiter wird gefordert, dass die Qualität der Arbeit in den Sozialinstitutionen formell anerkannt wird, die von Personal und Direktionen geleistet werden.

Die Schiedskommission der Verbände wird neu von Marc Sugnaux, Präsident, und Tarkan Gösku, Vizepräsident, geleitet.

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