Ein Leserbrief zur Eidgenössischen Abstimmung vom 3. März über die Initiative für eine 13. AHV-Rente
Mit der Initiative für eine zusätzliche 13. AHV-Rente wird vor allem sichtbar, dass die Initianten wenig von Sozialpolitik, aber einiges von populistischem Auftreten verstehen. Mit der Giesskanne Geld zu verteilen, ohne zu sagen, woher man es nimmt, ist unseriös. Wir können stolz sein auf eine funktionierende soziale Sicherheit in unserem Land. Insbesondere die Altersvorsorge mit der AHV im Zentrum, mit einer sozialen einkommensbezogenen Finanzierung, ist eine Errungenschaft, zu der es Sorge zu tragen gilt. Sollte sich die Initiative durchsetzen, müssen jährlich rund fünf Milliarden Franken zusätzlich an alle AHV-Bezügerinnen und -Bezüger ausbezahlt werden. 20 Prozent, also eine Milliarde davon, steuert nach Gesetz die Bundeskasse bei. Woher der Bund das Geld nehmen soll und woher die restlichen 80 Prozent kommen sollen, dazu macht die Initiative keine Aussage. Das überlässt man denjenigen, die sich in drei bis vier Jahren darüber Gedanken machen müssen. So lange dürften die bestehenden Reserven ausreichen. Für die Bundeskasse braucht es zusätzliche Mehrwertsteuer, und die Lohnabzüge werden um etwa zwei Prozent erhöht werden müssen, um die AHV-Rechnung einige weitere Jahre im Lot zu halten. Mit einer 13. AHV-Rente wird vor allem Umverteilungspolitik betrieben. Selbstverständlich verhilft die Initiative Rentenbezügerinnen und -bezügern zu verbessertem Einkommen. Allerdings ist bekannt, dass der grösste Teil der über 65-Jährigen in wirtschaftlich guten bis sehr guten Verhältnissen lebt. An etwa 13 Prozent werden Ergänzungsleistungen ausbezahlt. Die zunehmende Erwerbstätigkeit beider Geschlechter führt zudem zu laufend verbesserten Renten aus Pensionskassen. Gegen 200 Milliarden Franken werden jährlich in unserem Land für die soziale Sicherheit aufgewendet. Hier gibt es, vor allem bei der Finanzierung der Gesundheitsversorgung, Korrekturbedarf. Die Initiative für eine 13. AHV-Rente ist verlockend, aber eine sozialpolitische Fehlleistung. Darum: Nein zur 13 AHV-Rente.
Flavio Bortoluzzi, Grossrat SVP, Muntelier
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