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Spätes Urteil zu Rentenkürzung

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 Am 18. Februar 2002 zeigte der Arbeitgeber den Mann an: Er hatte während zwölf Jahren insgesamt eine Million Franken veruntreut. Zwei Wochen später stellte der Mann ein Gesuch für eine Invalidenrente. Der Grund: Eine Depression, unter welcher er seit Anfang 2000 litt.

Das Urteil abwarten

Die Invalidenversicherungsstelle des Kantons Freiburg anerkannte einen Invaliditätsgrad von 100 Prozent ab dem 1. Februar 2003. Zugleich hat die IV-Stelle aber verfügt, dass nicht die ganze Rente überwiesen wird–zumindest so lange, bis der Ausgang der Strafklage wegen Veruntreuung bekannt ist. Der Mann wehrte sich dagegen mit einem Rekurs, unterlag jedoch.

Im Juni 2004 verurteilte das Strafgericht des Saanebezirks den Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren und fünf Monaten Haft. Das Bundesgericht bestätigte das Ur- teil. Der Verurteilte trat die Haft 2006 an; weil er jedoch an Herzproblemen, Diabetes und Krebs erkrankte, wurde die Haft nach eineinhalb Jahren unterbrochen.

Die IV-Stelle entschied im Mai 2008, der Mann sei ab März 2003 zu 100 Prozent invalide gewesen. Jedoch reduzierte sie die Rente um die Hälfte und entschied, sie während der Haftzeit gar nicht auszuzahlen. Die IV-Stelle begründete diesen Entscheid mit einem psychiatrischen Gutachten: Dieses ging davon aus, dass die Leiden des Mannes in Zusammenhang mit der Veruntreuung standen.

Dagegen rekurrierte der IV-Rentner. Er sei bereits vor der Anzeige durch seinen Arbeitgeber depressiv gewesen; es bestehe kein Zusammenhang zwischen dem Gerichtsfall und seiner Gesundheit.

Der Mann ist im Juli 2008 verstorben. Der Sozialversicherungsgerichtshof des Freiburger Kantonsgerichts hat jetzt entschieden, dass die IV-Stelle die Rente zu Recht gekürzt hatte. Der Mann sei genau zu dem Zeitpunkt arbeitsunfähig geworden, als ihn sein Arbeitgeber auf die Veruntreuung angesprochen habe. Dies bestätige den engen Zusammenhang zwischen seinen Taten und seiner Erkrankung.

Der Sozialversicherungsgerichtshof hat aber auch entschieden, dass die Rente zwischen April und Juli 2008 nicht gekürzt werden dürfe: Zu die- ser Zeit sei der Mann gesundheitlich durch den Krebs und die Herzprobleme angeschlagen gewesen. Er habe also nicht mehr alleine wegen der Depression, sondern wegen weiterer Krankheiten Recht auf eine IV-Rente gehabt– Krankheiten, die nicht von seinem Verhalten am Arbeitsplatz ausgelöst worden seien.

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