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Spitalstatuten angenommen

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Bas-Vully musste sich als erste Gemeinde des Seebezirks zur Änderung des Artikels 3 der Spitalstatuten äussern. «Der freie Zugang zu den Berner Spitälern wird nur für die Freiburger Patienten mit Zusatzversicherung möglich», erklärte Chenaux.

Der neue, einstimmig genehmigte Artikel 3 hält Folgendes fest: Das Spital umfasst die medizinischen Fachbereiche innere Medizin, Chirurgie/Orthopädie für leichte und planbare Eingriffe tagsüber und an Wochentagen, Gynäkologie ohne Geburtshilfe, Geriatrie, Psychiatrie (Tagesklinik für ambulante Psychiatrie). Weiter die medizinisch-technischen Fachbereiche Anästhesie, Radiologie und den Betrieb therapeutischer Dienste, einer Apotheke und eines medizinischen Labors, die Notfallversorgung gemäss den zur Verfügung stehenden Diensten (orthopädische und chirurgische Eingriffe nur tagsüber und an Wochentagen), permanente Sicherstellung des Empfangs und der adäquaten Behandlung von Notfallpatienten. Das Spital wird rund 53 Betten zur Verfügung haben.
Damit die Statutenänderung in Kraft treten kann, müssen sie drei Viertel aller beteiligten Gemeinden annehmen. Das Gesetz schreibt vor, dass diese Gemeinden aber auch drei Viertel der betroffenen Bevölkerung ausmachen müssen.

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