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Staat hält an seiner Praxis bei Solaranlagen fest

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Freiburg Eine am 26. Oktober 2011 von den Grünliberalen, Sektion Freiburg Süd, eingereichte Volksmotion hatte verlangt, das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz zu ändern. Gemäss diesem Vorstoss hätten in Zukunft thermische oder fotovoltaische Solaranlagen bis zu 40 Quadratmetern auf einen Dach oder parallel zur Dachfläche von einer Baubewilligung befreit werden sollen.

Der Staatsrat hat diese Volksmotion nun aus formellen Gründen abgelehnt. Es handle sich um die Änderung einer Gesetzesbestimmung, die in den Zuständigkeitsbereich des Staatsrats falle. Aus dem gleichen Grund lehnt er die Forderung nach der Veröffentlichung eines entsprechenden Handbuchs ab. Staatsstellen verfügten aber bereits über eine entsprechende Broschüre.

Trotzdem ist die Freiburger Regierung in ihrer Antwort auf den Inhalt der Motion eingegangen. Sie verweist darauf, dass das Raumplanungsgesetz einen Artikel enthält, welcher ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren für Objekte von «geringfügiger Bedeutung» vorsieht. Zu diesen zählen Solaranlagen mit einer Fläche von bis zu 50 Quadratmetern. Der Staatsrat ist der Ansicht, dass dieses vereinfachte Verfahren kürzere Fristen und geringere Kosten mit sich bringt. Er weist auch darauf hin, dass einzelne Gemeinden beschlossen haben, keine Gebühren zu erheben, um den Bau von Solaranlagen zu fördern.

Auf Bewilligungsverfahren will er auch in Zukunft nicht verzichten, weil dieses «dem Schutz wichtiger öffentlicher und privater Interessen» diene.

Mit den Motionären stimmt der Staatsrat dahin gehend überein, dass fotovoltaischer Solarenergie beim Ersatz von Atomenergie eine tragende Rolle zukommt und diese ein hohes Entwicklungspotenzial habe. Der Bund habe den Kantonen Kompetenzen übertragen, um für eine rasche Umsetzung zu sorgen.uh

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