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Staat ist zuständig

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Staat ist zuständig

Revision des Zivilstandsgesetzes

Seit dem 1. Januar 2004 gibt es im Kanton Freiburg bloss noch sieben statt 64 Zivilstandskreise. Nun wird der Grosse Rat in der kommenden Woche auch das kantonale Zivilstandsgesetz vollständig revidieren.

Eine Revision des Gesetzes drängt sich auf, weil das Bundesrecht neu vorschreibt, dass eine Zivilstandsbeamtin resp. ein Zivilstandsbeamter einen Beschäftigungsgrad von mindestens 40 Prozent aufweisen muss.

Zudem muss die Registerführung des Zivilstandswesens mittels einer zentralen, vom Bund über die Kantone betriebene Datenbank erfolgen. «Es wäre offensichtlich absolut unverhältnismässig gewesen, die damaligen 64 Zivilstandskreise an die zentrale Datenbank anzuschliessen, zumal eine Hochgeschwindigkeitsverbindung erforderlich ist», begründet der Staatsrat, weshalb er den Zivildienst schon auf den 1. Januar 2004 neu organisiert hat, bevor das kantonale Gesetz revidiert wurde.

Bisheriges System ist komplex

Die Revision sieht nun vor, dass der Staat ausschliesslich für das Zivilstandswesen zuständig ist. Somit wird die heutige komplexe Aufgabenteilung zwischen Staat und Gemeinden abgelöst. Obwohl vom Staatsrat ernannt, wurden die Zivilstandsbeamten bisher vom Staat und den Gemeinden zu gleichen Teilen entlöhnt. Auch waren die Sitzgemeinden gemäss geltendem Recht verpflichtet, dem Zivilstandsamt ein würdiges Lokal für die Trauungen zur Verfügung zu stellen.

Nun Staatsangestellte

Mit Ausnahme der Zivilstandsbeamtin des Amtskreises Freiburg und ihres Stellvertreters übten die Zivilstandsbeamten die Tätigkeit bis am 31. Dezember 2003 nebenamtlich aus. «Da ihnen von nun an ein Beschäftigungsgrad von mindestens 40 Prozent garantiert werden sollte, scheint es sinnvoll, ihrer Tätigkeit hauptamtlichen Charakter zu verleihen und sie der Gesetzgebung über das Staatspersonal zu unterstellen. Dieser neue Status wie auch die Tatsache, über Diensträume zu verfügen, die klar von ihrer Privatwohnung getrennt sind, trägt zur Professionalisierung der Zivilstandsbeamten bei», hält der Staatsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat fest. Neu sollen die Zivilstandsbeamten auch Heimatscheine ausstellen, was gegenwärtig Aufgabe der Gemeinderäte ist.

Ernennt werden die Beamten weiterhin vom Staatsrat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss über das Schweizer Bürgerrecht, die Handlungsfähigkeit, eine gute Allgemeinbildung und über eine abgeschlossene Grundausbildung im Zivilstandswesen verfügen. Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass die Kandidaten ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis für kaufmännische Angestellte oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung mitbringen.

Trauungsort nach Wahl

Laut Gesetzesvorlage haben die Trauungen grundsätzlich im Trauungslokal des betroffenen Zivilstandskreises stattzufinden. Der Kanton hat dafür zu sorgen, dass jedes Zivilstandsamt über ein würdiges Trauungslokal verfügt.

Das Brautpaar hat jedoch die Möglichkeit, sich im Zivilstandskreis seiner Wahl trauen zu lassen. Dabei sollen sich die Paare weiterhin in Lokalen trauen können, die wegen ihrer günstigen Lage oder aussergewöhnlichen Architektur sehr geschätzt werden. So können die Gemeinden oder Eigentümer solcher Räumlichkeiten dem Zivilstandsamt diese als zusätzliche Trauungslokale vorschlagen.

Der Staatsrat erinnert aber daran, dass die Kosten für diese Lokale nicht in der üblichen Trauungsgebühr inbegriffen sind. Sie gehen weiterhin zu Lasten der Gemeinden oder ihrer Eigentümer. «Es steht den Eigentümern oder den Gemeinden jedoch frei, vom Brautpaar eine Miete oder Untermiete für die Benützung dieser Lokale zu verlangen», hält der Staatsrat in seiner Botschaft fest.

Zentrale Aufgaben

Mit dem neuen Gesetz erhält der Staatsrat auch die Kompetenz, eine kantonale Zivilstandsbeamtin oder einen kantonalen Zivilstandsbeamten zu ernennen. So könnten bestimmte Handlungen zentralisiert werden. In Frage kommen dabei solche, die in die zentrale Datenbank eingegeben werden müssen: ausländische Entscheide und Urkunden, Änderungen von Daten zum Personenstand aufgrund von Gerichtsentscheiden, Adoptionen, Einbürgerungen, Scheidungsurteile, Vaterschaftsurteile usw. az

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