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Staat nicht haftbar für Inkompetenz

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Verwaltungsgericht lehnt Klage der Gemeinde Vuisternens-en-Ogoz ab

Autor: Von CHRISTIAN SCHMUTZ

In ihrer Strafklage hatte die Gemeinde Vuisternens-en-Ogoz zugegeben, mit dem allzu grossen Vertrauen in ihren ehemaligen Gemeindekassier einen schweren Fehler begangen zu haben. Immerhin hatte dieser dank einer regelmässig erneuerten Gemeindebestätigung mit Einzelunterschrift während elf Jahren die Gemeinde um 3,4 Mio. Franken betrügen können.Gesamthaft fehlten im Jahr 2004 der Gemeinde 4,2 Millionen Franken in der Kasse. Viel Geld für eine kleine Gemeinde – vor allem, da der ehemalige Gemeindekassier Privatkonkurs anmelden musste und nichts mehr zurückzahlen konnte.

Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen?

Einen möglichen Schuldigen, welcher für einen Teil des Schadens aufkommen könnte, fand die Gemeinde im Staat Freiburg. Das kantonale Amt für Gemeinden habe seine Aufsichtspflicht nicht genügend wahrgenommen und der Gemeinde die notwendigen Informationen nicht geliefert, um einen solchen Schaden zu vermeiden. Diese verlangte im Juni 2004 einen Schadenersatz von drei Millionen Franken (60 Prozent inklusive Gutachtens- und Anwaltskosten).Der Staatsrat lehnte das Begehren im Dezember 2004 ab. Das Amt für Gemeinden könne unmöglich auf der Basis der Gemeindezahlen herausfinden, ob Geld unterschlagen worden sei. Man mache keine Buchhaltungskontrolle, sondern überprüfe nur, wie die Gelder verwendet würden.Im März 2005 zog die Gemeinde den Fall ans kantonale Verwaltungsgericht weiter. Sie wollte jetzt noch 40 Prozent der Schadensumme, also rund 1,7 Millionen Franken plus Kosten. Mehrere Jahre hätte der Kanton kein Protokoll der Zahlenprüfungen Vuisternens’ erhalten und trotz allem nicht reagiert. Laut Gemeinde Vuisternens hätte der Kanton die Initiative ergreifen müssen, da die Kontroll-Protokolle der Gemeinde selten eintrafen. Dass es einen Fehler begangen habe, habe das Amt indirekt zugegeben, indem kurz nach Veröffentlichung des Falls eine klare Anweisung an die Gemeinden geschickt worden sei. Selbst habe man diese Kontrollen nicht durchführen können, da es in der kleinen Gemeinde nicht genügend geschulte Leute gegeben habe.

In erster Linie Sache der Gemeinde

Das Verwaltungsgericht gab nun dem Amt für Gemeinden recht und sprach den Staat von einer Verantwortlichkeit frei. Es prüfte, ob ein Staatsbeamter eine gesetzeswidrige Tat im Zusammenhang mit dem Schaden ausübte, welchen die Gemeinde erlitt. Dies war nicht der Fall.Es bestehe keine Verpflichtung für den Kanton regelmässige Zusatzkontrollen zu machen, da die Überwachung in erster Linie Sache des Gemeinderats und dessen eigenen Kontrollorganen sei. Trotzdem seien Ratgeber regelmässig an Gemeinden und Finanzkommissionen verteilt worden.Jedes Jahr hätten Gemeinderat und Finanzkommission von Vuisternens auch formell bestätigt, die nötigen Kontrollen durchgeführt zu haben. Der einzige Vorwurf ans kantonale Amt für Gemeinden sei vor 1996 zu machen, als man fehlende Kontroll-Protokolle einfach zur Kenntnis nahm. Zwischenkontrollen habe es aber auch in vielen anderen Gemeinden nicht gegeben und da sei trotzdem kein Geld unterschlagen worden, schrieb das Verwaltungsgericht in seinem Urteil von Ende August.

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