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Staat will für Schulmaterial bezahlen

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«Das ist wirklich ein Schritt in die richtige Richtung», sagt Dominique Butty, Präsident des Freiburger Gemeindeverbands und Grossrat (CVP, Romont), auf Anfrage. «Eine solche Lösung haben wir uns immer gewünscht; jetzt geht es noch darum, in der grossrätlichen Kommission die Details auszuhandeln.» Die Rede ist von der Auseinandersetzung über die Kosten für schulische Aktivitäten, die sich seit dem Bundesgerichtsentscheid vom Dezember 2017 bereits über ein Jahr hingezogen hat (die FN berichteten). Nun geht der Staatsrat nämlich auf die Wünsche des Freiburger Gemeindeverbands und der Gemeindeverbände der Orientierungsstufe (OS) ein und schlägt dem Grossen Rat vor, das Schulgesetz nach dem Prinzip der Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden zu ändern. So soll der Staat künftig die Kosten für das Schul­material übernehmen, die Gemeinden weiterhin die Ausgaben für kulturelle und sportliche Aktivitäten tragen, wie der Staatsrat in einem Communiqué festhält.

Auf 2020/2021 umsetzbar

«Das ist tatsächlich die nachhaltige Lösung, die sich die Gemeinden gewünscht haben», bestätigt Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) im Gespräch. Diese Aufgabenentflechtung sei allerdings nicht sofort umsetzbar, sondern frühestens auf den Beginn des Schuljahres 2020/2021 hin. Das Geschäft solle noch diesen März vor den Grossen Rat. Denn so bekämen die Gemeinden Planungssicherheit.

Wie die Kantonsregierung weiter schreibt, bedeutet dieser Vorschlag für den Kanton Mehrkosten von 6,5 Millionen Franken. Die Gemeinden müssten mit einem zusätzlichen Aufwand von 3,8 Millionen Franken rechnen. 91 Gemeinden und 23 Organe hätten sich in der Vernehmlassung für diesen Vorschlag ausgesprochen. «Dabei ist es Sache der Schulen, im Rahmen ihrer Lehrpläne zu bestimmen, was sie mit ihren Schülern unternehmen wollen», so der Staatsrat. Die Gemeinden würden nur über die Finanzierung entscheiden. Zur Unterstützung jener Gemeinden, die in den Schuljahren 2018/2019 und 2019/2020 die Kosten des Schulmaterials und der schulischen Aktivitäten für die Eltern übernommen haben, will sich der Staat als Übergangsmassnahme mit einem Pauschalbeitrag von 75 Franken pro Schüler und Schuljahr an den Kosten beteiligen.

Weitere Änderungen integriert

Die vom Staatsrat vorgeschlagenen Änderungen am Schulgesetz betreffen nicht nur die schulischen Aktivitäten, sondern auch noch diverse weitere Themen. So will er, dass der Staat beim Schulkreiswechsel eines OS-Schülers, der aus sprachlichen Gründen oder aufgrund des Förderprogramms «Sport-Kunst-Ausbildung» erfolgt, die Lohnkosten des Lehrpersonals bezahlt. Im Gegenzug spricht er sich gegen die Finanzierung eines Schulkreiswechsels aus sprachlichen Gründen sowie gegen einen freien Mittwochnachmittag für sämtliche OS-Schüler aus.

Im Weiteren hätten 89 Gemeinden und 27 Organe den Vorschlag des Staatsrats zur Schaffung einer sogenannten Relaisklasse auf Primarstufe gutgeheissen. Der Staat und die Gemeinden sollen sich die Betriebskosten dieser Einrichtung teilen. Das Verbot oder die Beschränkung von Softdrinks und Schokoladeriegeln in den schulischen Verkaufsautomaten und Restaurants solle für sämtliche obligatorischen Schulen gelten. Und Bewilligungen für den Unterricht zu Hause sollen nur für ganze Schulsemester gewährt werden, wie es heisst.

Chronologie

Das Bundesgericht löste die Debatte aus

Am 7. Dezember 2017 entschied das Bundesgericht, dass der Grundschulunterricht grundsätzlich unentgeltlich zu sein hat und dass eine finanzielle Beteiligung der Eltern an den Schulkosten einzuschränken ist (die FN berichteten). Im September des vergangenen Jahres gab die kantonale Erziehungsdirektion daraufhin Vorschläge zu einer Änderung des Schulgesetzes in die Vernehmlassung. Am 15. Januar dieses Jahres hat der Staatsrat schliesslich eine Botschaft zu dieser Gesetzesrevision verabschiedet, wobei die Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden als roter Faden diente.

jcg

Aufgabenentflechtung

Grösstmöglicher Spielraum für die Gemeinden

«Die Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden gehört schon länger zu den Prioritäten der Regierung», sagt Staatsrat Didier Castella (FDP). «Daher haben wir es auch hier zur Anwendung gebracht.» Der Steuerungsausschuss habe hierzu drei Ziele festgelegt: Die jeweilige Kompetenz soll jener Stufe zugewiesen werden, die sie am besten erfüllen kann, den Gemeinden soll bei Entscheiden mit örtlicher Tragweite ein grösstmöglicher Spielraum überlassen werden, und schliesslich soll auch das Preis-Leistungs-Verhältnis im Auge behalten werden.

jcg

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