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Staatsanwältin zurückgepfiffen

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Anne Colliard Arnaud muss Anklage im «Grossrieder-Prozess» weiter vertreten

Autor: Von JOHANNESHOFSTETTER

Es war – für Freiburger Verhältnisse – der Rücktritt des Jahres: Am letz-
ten Donnerstag legte Staatsan-
wältin Anne Colliard Arnaud ihr Mandat im Fall «Paul Grossrieder» nach knapp anderthalb Verhandlungstagen nieder, weil sie ihre
Integrität durch Grossrieders Verteidiger André Clerc in Frage gestellt sah.

Clerc hatte Colliard auf Grund von entsprechenden Zeugenaussagen der Prostituierten D. vor versammeltem Publikum dazu aufgefordert, ein Strafverfahren gegen Untersuchungsrichter Patrick Lamon zu eröffnen. Gemäss dem Rechtsanwalt hatte sich Lamon des Amtsmissbrauchs, der Begünstigung und der Behinderung der Justiz schuldig gemacht.
Dass ausgerechnet er, Clerc, die Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal auf diesen Umstand aufmerksam machen müsse, wundere ihn doch sehr, schloss der Verteidiger.
D. hatte im Zuge der Zeugenbefragung vor Gerichtspräsident Peter Rentsch mehr als einmal erklärt, von Lamon monatelang dermassen unter Druck gesetzt worden zu sein, bis sie am Ende wider besseres Wissen belastende Aussagen gegen den Angeklagten gemacht habe.

«Ungerechtfertigte Angriffe»

Nachdem sich Staatsanwältin Colliard – der deutschen Sprache nicht übertrieben mächtig -schon im Verlauf der ersten Prozessstunden diversen Angriffen Clercs ausgesetzt sah, packte sie ihre Dossiers am Donnerstag kurz vor Mittag zusammen. Clerc stellte nach dem «Eklat im Gerichtssaal» (FN vom Freitag) fest, dass er bedaure, dass seine Kontrahentin das Feld geräumt habe. «Aber so hat sie wenigstens einen eleganten Ausweg aus diesem seltsamen Verfahren gefunden.»

Dass dieser Ausweg in einen
Kreisel führen würde, der sie schnurstracks wieder an den Ausgangspunkt zurückführt, konnte Anne Colliard zum Zeitpunkt ihres
Rücktritts nicht ahnen. Seit Montag hat sie es allerdings schwarz auf weiss: Wie der Freiburger Staatsrat in einer Mitteilung an die Medien erklärte, vertritt die Regierung «in der Tat die Auffassung, dass es angesichts der Wirkung dieses Prozesses von allgemeinem Interesse ist, dass die Staatsanwaltschaft daran aktiv teilnimmt».
Bei einer Unterredung mit
Colliard habe der Staatsrat «sei-
nem Bedauern über die ungerechtfertigten Angriffe der Verteidigung gegen die Staatsanwältin Ausdruck gegeben, aber den Wunsch geäus-sert, dass die Staatsanwaltschaft wieder an den Verhandlungen teilnimmt».
Für André Clerc ist Colliards unerwartetes Comeback vor den Gerichtsschranken ein Beweis dafür, «dass die Frau nicht die Grösse hat, zu einem einmal gefällten Entscheid zu stehen».

«Ein Problem
der Glaubwürdigkeit»

«Wenn Frau Colliard auch nur einen Blick in die Kommentare zur neuen Freiburger Strafprozessordnung werfen würde, könnte sie feststellen, dass sie nicht eine Befehlsempfängerin des Staatsrates, sondern eine autonom handelnde Persönlichkeit ist», sagte Clerc gegenüber den FN. Die Staatsanwaltschaft habe «weder von der Regierung noch von irgendeiner Wahlbehörde oder vom Kantonsgericht irgendwelche Weisungen entgegenzunehmen».

An seiner Verteidigungsstrategie werde die Rückkehr Colliards im Übrigen nichts ändern, führte Clerc weiter aus. «Das einzige Problem ist jenes der Glaubwürdigkeit. Aber das ist nicht meine Sorge, sondern jene der Freiburger Justiz und von Staatsanwältin Anne Colliard.»

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