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Staatsrat: Bei den Sozialhilfebeträgen sollen kantonale Gegebenheiten berücksichtigt werden 

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Bei der Festlegung der Sozialhilfebeträge sollen kantonale Gegebenheiten berücksichtigt werden. Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss fest.

In einer Motion haben die SP-Grossrätinnen Marie Levrat (Vuadens) und Chantal Pythoud-Gaillard (Bulle) im Sommer 2023 vom Staatsrat eine Gesetzesgrundlage gefordert, die es ermöglicht, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe automatisch an die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) empfohlenen Beträge anzupassen.

In seiner Antwort spricht sich der Staatsrat gegen eine automatische Anpassung an die SKOS-Richtlinien aus und empfiehlt dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen. Er erinnert daran, dass die Sozialhilfe im Kanton Freiburg durch die Bestimmungen eines kantonalen Gesetzes geregelt ist. Die Zuständigkeiten seien darin klar festgehalten. «Der Staatsrat erlässt Richtsätze für die Berechnung der materiellen Hilfe. Dabei bezieht er sich auf die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe», zitiert er die entsprechende Passage aus dem Gesetz. 

Besonderheiten des Kantons berücksichtigen

Das Vorgehen sei demzufolge das Folgende: «Nachdem also die SKOS Empfehlungen zur Anpassung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt in der Sozialhilfe an die Preis- und Lohnentwicklung erlässt, hört der Staatsrat die Sozialkommissionen und den Freiburger Gemeindeverband an.» So behalte der Kanton die Entscheidungsfreiheit, damit er die notwendige Einschätzung in Bezug auf die Besonderheiten des Kantons treffen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen kann. «Denn der Staatsrat muss in der Lage sein, die Unterhaltspauschalen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Staatsvoranschlag und seiner eigenen Prioritäten festzulegen, und allenfalls die Entscheidungen treffen, die für einen ausgeglichenen Haushalt notwendig sind», schreibt der Staatsrat weiter. 

Die kantonalen Besonderheiten müssten also immer auch berücksichtigt werden. Weiter betont die Kantonsregierung, dass sie die von der SKOS erlassenen Empfehlungen stets genau verfolge. 

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