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Staatsrat entkräftet Zweifel der Justizkommission

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Ab dem 1. Januar 2021 tritt das 2018 vom Schweizer Stimmvolk genehmigte neue Geldspielgesetz in Kraft. Der Bund hat dazu Verordnungen geschaffen, welche die Kantone nun in Ausführungsgesetzen umsetzen müssen. Die Westschweizer Kantone haben sich zu einem Konkordat zusammengeschlossen, um möglichst einheitliche kantonale Gesetze zu verabschieden. Im Kanton Freiburg sollte ein solches diesen Sommer oder Herbst vor den Grossen Rat kommen.

Inhaltlich ist dieses Gesetz kaum umstritten, auch wenn es beispielsweise zur Folge hat, dass kommerzielle Lotto-Anbieter ihren Betrieb kaum mehr weiterführen können.

Sorgen wegen der Aufsicht

Nun hat aber die Justizkommission des Grossen Rats in einer Anfrage an den Staatsrat grundsätzliche Vorbehalte formeller Art vorgebracht. Sie macht auf verschiedene Mängel aufmerksam, welche die Institutionen des schweizerischen Geldspielkonkordats betreffen.

Gemäss der Justizkommission fehle dem Geldspielkonkordat eine Geschäftsprüfungskommission, welche die Oberaufsicht wahrnehme.

Das Konkordat übertrage weiter der interkantonalen Geldspielaufsicht hoheitliche Befugnisse, nämlich um im Internet als Polizei für Grossspiele und illegale Geldspiele zu agieren. Es gehe aber nicht, dass die Regeln dieser Überwachung nur auf dem Gutdünken der zuständigen Direktorenkonferenz basieren. Auch die Mitglieder des Geldspielgerichts würden von dieser Direktorenkonferenz bestimmt. Die Beaufsichtigung dieses Gerichts sei nicht in einem Gesetz geregelt, rügt die Justizkommission.

Weiter kritisiert sie, dass die Kosten des Konkordats durch eine Steuer bei der Loterie ­Romande und Swisslos gedeckt werden. Diese Abgabe sei aber «verschleiert». Zudem würden Lotteriegewinne neu durch die Stiftung Sportförderung Schweiz verteilt, die Kriterien für die Verteilung aber von der Geldspielaufsicht bestimmt.

Kein Weg zurück

In seiner Antwort weist der Staatsrat die Kritik der Justizkommission weitgehend ab. Entscheide des Konkordats seien am Anfang zu Recht kritisiert worden, heute aber sei es nicht mehr gerechtfertigt, das gesamte Konstrukt und die Strukturen infrage zu stellen. Es sei das Produkt langer Diskussionen und Analysen mit einem ausgewogenen Ergebnis, das sowohl Bundes- als auch Kantonsrecht entspreche. Es sei nicht mehr möglich, den Inhalt des Konkordats zu ändern. Der Beitritt Freiburgs zum Konkordat sei zwingend für die Umsetzung der neuen Bundesgesetz­gebung.

Aufsicht gewährleistet

Laut dem Staatsrat bestehe sehr wohl eine interparlamentarische Kommission für die Oberaufsicht über das Konkordat. Die Kontrolle über die Geldspielaufsicht sei durch die Direktorenkonferenz gegeben, da deren Mitglieder der Kantonsregierungen selber einer Oberaufsicht unterstehen. Es handle sich somit um eine «indirekte parlamentarische Aufsicht», die ein Rechtsgutachten so guthiess. Die Geldspielaufsicht stehe weiter unter Oberaufsicht des Bundesamts für Justiz.

Beim Geldspielgericht sei die richterliche Unabhängigkeit gegeben, auch wenn deren Mitglieder von Vertretern der Kantonsregierungen gewählt würden.

Auch die Abgabe der Lotteriegesellschaften sowie die Stiftung Sportförderung Schweiz würden sowohl durch das Rechtsgutachten als auch durch das Bundesrecht gestützt, teilt der Staatsrat mit.

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