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Staatsrat erkennt kein diktatorisches Gebaren

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FreiburgDer Gifferser FDP-Grossrat Ruedi Vonlanthen hat sich bei der vorletzten Budgetberatung ziemlich aufgeregt: Da wurde sein Vorstoss, bei der Gendarmerie die budgetierten Busseinnahmen zu senken, behandelt. Doch sowohl Staatsrat als auch die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission wiesen das Ansinnen ab – und so wurde es dem Grossen Rat gar nicht erst vorgelegt. Denn das Gesetz über den Finanzhaushalt des Staates sieht genau dies vor: Sind sowohl die Kommission als auch die Regierung gegen einen grossrätlichen Antrag auf Kürzung der Einnahmen, fällt dieser dahin.

Das kam bei Ruedi Vonlanthen gar nicht gut an. Unter diesen Umständen habe das Parlament gar keine Möglichkeit, kleine Änderungen am Budget vorzunehmen, schrieb er in einer Motion. Und verlangte die Abschaffung des besagten Artikels. Sollte der Gesetzesartikel weiterhin angewandt werden, «sind die künftigen Budgetdebatten nicht mehr zu traktandieren, was aber eine Diktatur bedeuten würde».

Ein ausgeglichenes Budget

Der Staatsrat hat nun Stellung genommen: Der besagte Gesetzesartikel sei wichtig. Er sorge dafür, dass die Vorschrift des ausgeglichenen Finanzhaushaltes eingehalten werde. Wolle ein Grossrat die Einnahmen kürzen – beispielsweise weniger Bussgelder budgetieren –, werde dies von der Finanzkommission und vom Staatsrat geprüft. Nur wenn beide Gremien dagegen seien, falle der Antrag dahin. Da die Mitglieder der Kommission vom Grossen Rat gewählt wurden, sei die Beteiligung des Parlaments am Entscheidungsprozess gewährleistet. Der Staatsrat empfiehlt die Ablehnung der Motion. «Sonst würde das finanzrechtliche Dispositiv des Kantons Freiburg geschwächt, das beispielhaft ist und um das uns andere Kantone beneiden.» njb

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