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Staatsrat erklärt, was auf dem Spiel steht

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Warum soll der Kanton 330 Millionen Franken ausgeben für 19 000 Staatsangestellte, also knapp sieben Prozent der Bevölkerung?

Weil es ein einmaliger Betrag ist, weil der Kanton sich nicht verschulden muss, sondern es aus dem eigenen Vermögen bezahlen kann, und weil er gleichzeitig für die restliche Bevölkerung die Steuern senkt. Dies sagte Finanzdirektor Georges Godel (CVP) gestern an einer Medienkonferenz zur Reform der Pensionskasse des Staatspersonals, über die das Freiburger Volk am 29. November abstimmt.

Die wichtigsten Fakten sind bekannt: Die Pensionskasse soll vom Leistungs- zum Beitragsprimat übergehen, das heisst, der Arbeitnehmer finanziert so in Zukunft seine eigene Rente; als Referenzpensionsalter gilt neu 64 statt 62 Jahre; der Arbeitgeber zahlt 380 Millionen Franken zur Abfederung der zu erwartenden Renteneinbussen, davon der Kanton allein 330 Millionen; die maximale Renteneinbusse beträgt 9,5 Prozent mit dem Rentenalter 64. «Wer früher in Pension geht, riskiert aber Einbussen von bis zu 25 Prozent», sagte Godel zu Zahlen, die von den Gegnern der Reform ins Feld geführt werden.

«Es gibt keine Vorzugsbedingungen mehr bei einer vorzeitigen Pensionierung», betonte Staatsrat Jean-Pierre Siggen (CVP). «Das bedeutet das Ende einer Ungerechtigkeit.»

Vor allem aber sei die Reform der Pensionskasse eine gesetzliche Verpflichtung, sagte Siggen. Nach dem Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge müssen öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen bis 2052 einen Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent aufweisen. Derzeit ist dieser Wert fast erreicht, er würde aber mit gleich bleibendem System bis 2052 auf knapp über 50 Prozent sinken. Dafür sind die demografische Entwicklung und die rückläufige Rendite aus den Anlagen verantwortlich.

Mehr Einbussen bei Nein

«Der Staatsrat und der Grosse Rat räumten der Pensionskassenreform auch während der Covid-Krise höchste Priorität ein», so Staatsratspräsidentin Anne-Claude Demierre (SP). Sie erinnerte daran, dass der Grosse Rat die Reform im Juni mit 93 gegen 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen genehmigt hat. «Der Ball liegt nun beim Stimmvolk», so Demierre.

«Die Reform stärkt den öffentlichen Dienst», sagte die Chefin des Amts für Personal und Organisation, Gabrielle Merz Turkmani. «Der Staat kann so weiterhin gut Personal rekrutieren.»

Und was geschähe bei einer Ablehnung durch das Stimmvolk? Die Aufsichtsbehörde des Bunds verlange einen neuen Finanzierungsplan auf den 1. Januar 2022, so Gilles André, Direktor der Pensionskasse. «Man könnte nur an den Leistungen arbeiten, da die Finanzierung durch das bestehende Gesetz geregelt wäre. Die Renteneinbussen würden dann bis zu 25 Prozent statt wie mit der Reform 9,5 Prozent betragen.

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