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Staatsrat für doppelten Einsatz

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Staatsrat
für doppelten Einsatz

Der maximale Einsatz bei den Geldspielautomaten in den B-Casinos sollte von fünf auf zehn Franken verdoppelt werden. Dies hält der Staatsrat in einem Vernehmlassungsverfahren der Schweizerischen Spielbankenkommission fest.

In seiner Stellungnahme begrüsst der Staatsrat vorerst die Revision der Verordnung bezüglich der Casinos, um die Sicherheit zu erhöhen und die Spielsucht besser bekämpfen zu können.

Befürwortung der Erhöhung des
maximalen Einsatzes

Die Freiburger Regierung befürwortet weiter die Erhöhung des maximalen Einsatzes bei den Geldspielautomaten in den Casinos mit einer B-Konzession, wie dies für das Casino in Granges-Paccot der Fall ist. So können diese Casinos ihre Attraktivität gegenüber den A-Casinos erhöhen. Laut Staatsrat genügt jedoch eine Verdoppelung des Einsatzes. Er lehnt in der Folge eine Erhöhung des Einsatzes von fünf auf 25 Franken ab. Dadurch würden die Höchstgewinne von heute 5000 auf 25 000 Franken erhöht. Gemäss Staatsrat würden so kaum mehr Unterschiede zwischen den B- und A-Casinos bestehen. Zudem befürchtet er, dass sich dies auch negativ auf die Spielsucht auswirken würde.

Der Staatsrat wehrt sich auch gegen die Aufhebung der Kredit-Registrierungsgrenze von 200 Franken und die Aufhebung des Verbots, Geldwechselautomaten innerhalb der Spielzone aufzustellen.

Gegen Senkung der Abgabe

Ferner stellt sich der Staatsrat entschieden gegen eine Reduktion des Grenzabgabesatzes von 1 auf 0,5 Prozent. Bekanntlich beträgt der Abgabesatz 40 Prozent. Ab einem Umsatz von zehn Millionen erhöht sich der Satz um ein Prozent pro weitere Million bis zum Höchstsatz von 80 Prozent. «Der Kanton Freiburg wird schon ab April 2005 eine hohe Einbusse an Steuereinnahmen erleiden. Ab diesem Datum verschwinden die Geldspielautomaten als reine Glücksspiele in den Gaststätten und Spielsalons», wehrt sich die Freiburger Regierung gegen weitere Steuerausfälle.

«Das Casino von Granges-Paccot hat seine Tore im März 2003 geöffnet. Es wäre ohnehin zu früh, die Berechnungsgrundlagen der Kantonssteuer zu ändern, bevor man die Resultate eines ganzen Betriebsjahres kennt», fügt sie bei. az

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