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Staatsrat gegen Deckelung der Pendlerabzüge

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Der Staatsrat lehnt eine Motion der Grossräte Thierry Steiert (SP, Freiburg) und Jacques Morand (FDP, ­Bulle) zur Deckelung der Pendlerabzüge im Gesetz über die direkten Kantonssteuern insgesamt ab. Die beiden hatten «die Einführung einer vernünftigen Deckelung der Steuerabzüge für die Fahrkosten vom Wohn- zum Arbeitsort» verlangt.

Die Kantonsregierung ist jedoch der Ansicht, dass die Einführung einer tiefen Obergrenze für den Fahrkostenabzug nicht sinnvoll sei. Er sei indes offen für die Argumente der Motionäre und wolle den Fahrkostenabzug begrenzen, um Missbräuche zu verhindern. Aus diesem Grund schlage er eine Abzugsbegrenzung auf 15 000 Franken vor, um den Besonderheiten des Kantons Freiburg Rechnung zu tragen, aber auch der Tatsache, dass die Fahrzeugsteuer im Rahmen der Struktur- und Sparmassnahmen des Kantons erhöht worden sei. Von so einer Begrenzung des Fahrkostenabzugs auf 15 000 Franken wären laut der Kantonsregierung lediglich 2349 Steuerpflichtige betroffen, und es ergäben sich steuerliche Mehreinnahmen von rund 0,8 Millionen Franken für den Kanton, 0,6 Millionen für die Gemeinden sowie 80 000 Franken für die Pfarreien und Kirchgemeinden.

jcg

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