Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsrat gewährt neun Millionen mehr für Verbilligung der Krankenkassenprämien

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Arthur Zurkinden

An seiner Sitzung vom 16. Dezember hat der Staatsrat beschlossen, die Einkommensgrenzen für Alleinstehende und die Zuschläge für unterhaltsberechtigte Kinder anzuheben, teilte er am Mittwoch mit. So haben die alleinstehenden Personen Anspruch auf Verbilligungen, wenn ihr Einkommen 38 500 Franken nicht übersteigt. Die Einkommensgrenze wurde dabei um 500 Franken erhöht.

Verstärkte Unterstützung der Familien

Der Staatsrat hat den Zuschlag pro unterhaltsberechtigtes Kind in den letzten Jahren stetig angepasst, um dem Anstieg des Konsumtenpreisindexes Rechnung zu tragen: Von 10 000 Franken im Jahr 2006 ist er auf 10 300 im Jahr 2007 und auf 10 800 Franken im Jahr 2008 erhöht worden. 2009 wird er 11 000 Franken betragen. «Damit setzt der Staatsrat seine Bemühungen um die Unterstützung von Familien in bescheidenen Verhältnissen und von mittelständischen Familien mit mehreren unterhaltsberechtigten Kindern fort», hält er weiter fest.

Wer hat Anspruch?

Anspruch auf eine Verbilligung hat ein kinderloses Ehepaar, wenn das anrechenbare Einkommen 55 400 Franken nicht übersteigt. Hat das Paar ein Kind, so darf das Einkommen wie erwähnt 11 000 Franken höher sein, also 66 400 Franken, usw. Bei sechs Kindern gibt es noch eine Verbilligung, wenn das Einkommen nicht höher ist als 121 400 Franken.

Nettojahreseinkommen ist massgebend

Bei einer alleinstehenden Person mit einem Kind beträgt die Einkommensgrenze 56 900 Franken. Und diese erhöht sich pro weiteres Kind ebenfalls um 11 000 Franken.

Ausschlaggebend für den Anspruch auf eine Verbilligung ist nicht das steuerbare Einkommen. Für steuerpflichtige Personen mit unselbständiger Erwerbstätigkeit und für Rentner ist das Nettojahreseinkommen gemäss der letzten Steuerveranlagung (Code 4.91) massgebend, erhöht um die Versicherungsprämien und -beiträge (Code 4.11-4.14), die privaten Schuldzinsen, soweit sie 30 000 Franken übersteigen (Code 4.21), die privaten Liegenschaftsunterhaltskosten, soweit sie 15 000 Franken übersteigen (Code 4.31), und ein Zwanzigstel (fünf Prozent) des steuerbaren Vermögens (7.91). Bei den Selbständigerwerbenden muss zusätzlich der Einkauf von Beitragsjahren (2. Säule) dazugerechnet werden, soweit er 15 000 Franken übersteigt (Code 4.14).

Bessere Information

2008 erhielten laut Staatsrat rund 80 000 Personen eine Prämienverbilligung. Die Einführung eines neuen, direkt mit den Steuerdaten verbundenen Informatiksystems ermöglicht ab 2009 eine gezieltere Information der Personen, die eine Prämienverbilligung beantragen können. So erhalten alle potenziellen Bezügerinnen und Bezüger im Laufe des Februars 2009 eine eingehende Information, wie der Staatsrat weiter mitteilt. «Die derzeitigen Bezügerinnen und Bezüger brauchen der kantonalen AHV-Ausgleichskasse keine Steuerveranlagungsanzeige mehr zu schicken. Ihr Anspruch für 2009 wird von Amts wegen geprüft, und auch sie erhalten im Februar 2009 eine Information», gibt er weiter bekannt und rechnet für 2009 mit rund 2500 weiteren Anträgen. Dennoch soll seiner Ansicht nach das Budget von 131 Millionen Franken nicht überschritten werden.

Meistgelesen

Mehr zum Thema