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Staatsrat hat offenes Ohr für neue Fahrzeugbesteuerung

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Das kantonale Gesetz über die Besteuerung der Motorfahrzeuge stammt aus dem Jahr 1967. Trotz schrittweisen Anpassungen an technologische Entwicklungen sei eine grundlegende Revision der Besteuerungskriterien angezeigt, schreiben die Grossräte Eric Collomb (CVP, Lully) und Hubert Dafflon (CVP, Grolley) in einer Motion. Insbesondere sollen Antriebstypen, Fahrzeugleistung, Schadstoff­emissionen und Sicherheit berücksichtigt werden.

In ihrer Motion schlagen die Grossräte eine Besteuerung auf drei Pfeilern vor: eine Grundgebühr zur Finanzierung der Strasseninfrastruktur, die Gewicht und Fahrzeugleistung berücksichtigt; eine Energiesteuer auf Grundlage der Energieetikette; eine Umweltsteuer zur Förderung von Antriebstypen, welche die Umwelt weniger stark belasten.

In seiner Antwort empfiehlt der Staatsrat die Annahme der Motion, allerdings unter der Voraussetzung, dass ein neues System keine Verminderung des aktuellen Steuerertrags zur Folge hat. Auch müsse die Besteuerung nach Gewicht und Hubraum durch eine Grundgebühr nach Fahrzeugleistung ersetzt werden. In seiner Antwort schreibt nämlich der Staatsrat, dass bei Elektrofahrzeugen kein Hubraum vorhanden ist, hingegen die Batterien einen Einfluss auf das Gewicht des Fahrzeugs hätten.

Der Staatsrat weist darauf hin, dass der Bund bereits steuerliche Massnahmen zugunsten von umweltfreundlichen Fahrzeugen getroffen hat. So seien Elektrofahrzeuge von der Steuer bei der Inverkehrsetzung befreit, zahlten keine Treibstoffzölle, und grössere Elektrofahrzeuge müssten auch keine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe bezahlen.

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