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Staatsrat hofft auf eine Korrektur in Bern

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Unternehmen, deren Umsatz wegen der Corona-Krise um mindestens 40 Prozent zurückgegangen ist, sollen A-fonds-perdu-Beiträge erhalten. 15 Millionen Franken stehen für diese sogenannten Härtefälle im Kanton Freiburg zur Verfügung. Betroffene Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, können seit gestern ihre Gesuche und Unterlagen bei der kantonalen Wirtschaftsförderung einreichen (siehe Kasten).

Laute Kritik an diesen Kriterien hatte Gastro Freiburg kürzlich geäussert. Weil die bezogenen Kurzarbeitsentschädigungen und Erwerbsausfallentschädigungen an den erzielten Umsatz angerechnet würden, sei das Umsatzminus der Gastrobetriebe kleiner als 40 Prozent. Damit würden die Restaurants, Bars und Nachtclubs bei dieser Hilfsmassnahme für Härtefälle leer ausgehen.

Kanton orientiert sich am Bund

Dem Kanton ist dieses Problem bekannt, doch allein lösen kann er es in seiner Verordnung nicht. Dies wurde gestern anhand der Ausführungen von Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty (CVP) deutlich, der den Medien die Wirtschaftshilfe detailliert erläuterte. Denn die Hilfe für Härtefälle wird nicht nur durch die Kantone, sondern auch durch den Bund geregelt und zum Teil mitfinanziert. Auf Letzteres will der Kanton Freiburg nicht verzichten. Dass die Kurzarbeits- und Erwerbsausfallentschädigungen an den Umsatz angerechnet werden, steht im Entwurf der Bundesverordnung. «Das benachteiligt Branchen mit hohen Personalkosten, zum Beispiel Restaurants, aber auch Unternehmen, die ihr Personal behalten haben», bestätigte Curty. Deshalb habe der Kanton in der Vernehmlassung zur Verordnung stark dafür plädiert, auf die Anrechnung zu verzichten. Er sei zuversichtlich, dass der Bund in dieser Sache bald entscheiden werde, womöglich noch diese Woche. Falls der Bund auf die Anrechnung der Entschädigungen an den Umsatz verzichten sollte, werde der Staatsrat seine Verordnung rasch anpassen.

Mit den finanziellen Hilfen zu warten, bis der Bund seine Verordnung verabschiedet, wolle er aber nicht. «Geschwindigkeit kann in einer Krise einen Unterschied machen», sagte der Volkswirtschaftsdirektor. Deshalb sollen die Härtefälle im Kanton Freiburg ihre finanziellen Hilfen so rasch wie möglich erhalten. Wenn die Gesuche der Unternehmen vollständig seien, könnten bereits ab der kommenden Woche die ersten A-fonds-perdu-Beiträge ausgezahlt werden.

Für Pragmatik ausgesprochen

Der Freiburger Staatsrat kritisierte zudem, dass Unternehmen für die A-fonds-perdu-Beiträge einen Finanzplan einreichen müssen. Dieser soll aufzeigen, dass die Finanzierung des Unternehmens mit der Härtefallmassnahme gesichert werden kann. Angesichts der unsicheren Lage sei es für die Unternehmen allerdings schwierig, einen solchen Finanzplan zu erstellen. Der Kanton habe sich in der Vernehmlassung für Pragmatik in diesem Punkt ausgesprochen, informierte der Staatsrat.

Härtefälle

Treuhänder prüfen Gesuche

Unternehmen, die als Härtefälle A-fonds-perdu-Beiträge erhalten wollen, müssen darlegen, dass sie in diesem Jahr einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent erlitten haben gegenüber den Jahren 2018 und 2019. Entschädigungen für Kurzarbeit und Erwerbsausfall sowie Ergänzungsbeiträge für Führungskräfte werden an den Umsatz 2020 angerechnet. Die Unternehmen müssen vor der Krise profitabel gewesen sein. Des weiteren müssen sie einen Finanzplan vorlegen, der aufzeigt, dass ihre Finanzierung bis zu einer Wiederaufnahme des Normalbetriebs im kommenden Jahr mit der Härtefallmassnahme gesichert werden kann. Insgesamt neun Dokumente müssen die Unternehmen ihrem Gesuch beilegen.

Die A-fonds-perdu-Beiträge können ab sofort für den Zeitraum vom zweiten Quartal 2020 bis zum ersten Quartal 2021 beantragt werden. Geprüft werden die Anträge von einem Treuhänder und vom Kanton, erklärte Pascal Krattinger von der Volkswirtschaftsdirektion gestern an der Pressekonferenz. Dieses Vier-Augen-Prinzip solle die Auszahlung der finanziellen Hilfen aber nicht in die Länge ziehen.

Staatsrat Olivier Curty (CVP) rechnet damit, dass aus der Gastrobranche, aber auch von Reisebüros und Busunternehmen sowie aus der Eventbranche Gesuche eintreffen werden. Unternehmen mit branchenspezifischen Bundeshilfen – in den Bereichen Kultur, Sport, öffentlicher Verkehr und Medien – sind ausgeschlossen.

jmw

Gesuche: www.promfr.ch/de/covid-19-new/wmhv

Geschlossene Betriebe

Der Kanton übernimmt die Miet- oder Hypothekarzinsen

Bei Betrieben, die im Oktober oder November aufgrund der Beschlüsse des Staatsrats schliessen mussten, übernimmt der Kanton bis Ende November die Miet-, Pacht- oder Hypothekarzinsen. Die Kosten werden auf sieben Millionen Franken geschätzt. Die Betriebe müssen mit ihrem Gesuch die Kopie des Miet- oder Pachtvertrags beziehungsweise den Beleg des Hypothekarzinses einreichen. Die Unterstützung wird an die Betriebe ausbezahlt. An die Immobilieneigentümer richtete Staatsrat Olivier Curty (CVP) den Appell, eine Mietreduktion oder einen Mieterlass zu gewähren. Den Mitarbeitern der Betriebe zahlt der Kanton die Hälfte jener 20 Lohnprozente, die nicht durch die Kurzarbeitsentschädigung gedeckt sind. Dafür steht eine Million Franken zur Verfügung. Ein Gesuch braucht es nicht.

jmw

Gesuche: www.promfr.ch/de/covid-19-new/bmsv

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