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Staatsrat ist für «interkommunale Solidarität»

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Eine allfällige Senkung des maximalen Liegenschaftssteuersatzes ist in erster Linie eine gemeindepolitische Angelegenheit, der Kanton ist nicht direkt davon betroffen. Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Motion der Grossräte Ruedi Vonlanthen (FDP, Giffers) und Markus Bapst (CVP, Düdingen) fest. Die beiden hatten eine Herabsetzung des Höchstsatzes der Liegenschaftssteuer von gegenwärtig drei Promille auf ein Promille verlangt. Im Gesetz über die Gemeindesteuern ist nur der Maximalsatz dieser Steuer angegeben, so der Staatsrat weiter. Jede Gemeinde könne die Steuer, die sie von ihren Bürgern erhebe, innerhalb der gesetzlichen Grenzen selber festlegen und anpassen. Aus diesem Grund sei auch interkantonalen Vergleichen mit einem gewissen Vorbehalt zu begegnen.

Es stimme zwar, dass der Freiburger Maximalsatz schweizweit der höchste sei; doch handle es sich dabei wie gesagt nur um eine Höchstgrenze. Der Staatsrat stellt weiter fest, dass die Umsetzung der Motion für die Gemeinden erhebliche Steuerausfälle in der Höhe von 43 Millionen Franken und auch merkliche Einbussen beim Finanzausgleich zur Folge hätten. Die Mittel für den Ressourcenausgleich würden um zwei Millionen Franken sinken, diejenigen für den Bedarfsausgleich um eine Million. Dies wäre problematisch für die finanziell schwächsten Gemeinden und diejenigen Gemeinden, die relativ stark vom Bedarfsausgleich profitieren. «Die interkommunale Solidarität würde aus den Fugen geraten», so der Staatsrat. Im Übrigen sei es in der Praxis erfahrungsgemäss politisch schwierig, eine Steuererhöhung durchzusetzen. Ausserdem würden die Gemeindesteuern schon mit den geplanten Massnahmen der Steuervorlage 17 in Mitleidenschaft gezogen. Und es sei im Rahmen der Diskussionen über die Auswirkungen der Struktur- und Sparmassnahmen des Kantons auf die nachhaltig positive Auswirkung der Eigenmietwerterhöhung auf die Liegenschaftssteuer hingewiesen worden. Dies habe dazu beigetragen, dass diese Struktur- und Sparmassnahmen von den Gemeinden akzeptiert wurden. Dieser positive Effekt würde bei einer Annahme der Motion in den meisten Gemeinden zunichtegemacht. Aus all diesen Gründen empfiehlt die Kantonsregierung die Motion zur Ablehnung.

«Uralte Ungerechtigkeit»

«Die Antwort des Staatsrats überrascht mich nicht, ist aber auch nicht zufriedenstellend», sagte Markus Bapst auf Anfrage. Die Kantonsregierung gehe nur auf die rein finanziellen Aspekte ein und beziffere die Steuerausfälle für die Gemeinden. Bapst bezweifelt auch, dass die Steuerausfälle für die Gemeinden wirklich so hoch seien. Das Hauptproblem sei aber ein anderes. «Man füllt hier die Gemeindekassen auf der Grundlage einer uralten Ungerechtigkeit», so Bapst. Das entsprechende Gesetz datiere von 1922, und die Liegenschaftssteuer sei einfach nicht mehr zeitgemäss.

Ursprünglich sei sie eingeführt worden, damit sich die Liegenschaftsbesitzer an den Kosten für die Gemeinde-In­frastrukturen beteiligen. Inzwischen hätten die Gemeinden aber für die meisten Infrastrukturen Sonderfinanzierungen auf Gebührenbasis eingeführt.

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