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Staatsrat klärt auf über Rechte der Care Leaver

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In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss informiert der Staatsrat über die Situation der Care Leaver, junger Erwachsener also, die eine Betreuungsinstitution verlassen.

Junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in einem Heim oder einer Pflegefamilie verbracht haben und sich im Übergang ins Erwachsenenleben befinden, werden als Care Leaver bezeichnet. Dabei haben sie eine Reihe von Herausforderungen zu bewältigen wie beispielsweise selbstständiges Wohnen, Übernahme administrativer Aufgaben, Abschluss einer Ausbildung. Sowohl die Bundesverfassung als auch die UNO-Kinderrechtskonvention fordern vom Staat, die Integrität von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern.

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) und die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) haben eine Reihe von Empfehlungen zur ausserfamiliären Unterbringung erarbeitet. Diese stellen das Kindeswohl ins Zentrum und etablieren qualitative Mindeststandards. Stabile Beziehungen und stützende Netzwerke sind von grosser Bedeutung für ein gutes Ankommen im Erwachsenenleben. Eine längerfristig angelegte Nachbetreuung könne sich als Schlüsselfunktion erweisen, da selbst bei einer guten Übergangsvorbereitung nicht alle Fragen und Probleme vorweggenommen werden können. 

Die beiden SP-Grossrätinnen Eliane Aebischer (Düdingen) und Chantal Müller (Sugiez) wollen in einem parlamentarischen Vorstoss vom Staatsrat nun wissen, ob er Kenntnisse von den Empfehlungen der beiden Konferenzen habe und wie es um die Rechte der Care Leaver im Kanton Freiburg bestellt sei. 

Unterstützung über Volljährigkeit hinaus

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass die zuständigen Direktionen und Ämter die entsprechenden Dokumente der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren kennen und sie nutzen. Der Staatsrat erwähnt auch, dass junge Erwachsene auch über die Volljährigkeit hinaus Unterstützung in Anspruch nehmen können und bei Bedarf einen Erwachsenenbeistand erhalten. Einem Care Leaver steht das gleiche Hilfsnetzwerk zur Verfügung wie allen anderen Bürgern im Kanton. Laut Sozialhilfegesetz sind die Gemeinden mit ihren regionalen Sozialdiensten dafür verantwortlich, dass Bedürftige Sozialhilfe erhalten. Der Kanton hat 2011 die soziale Anlaufstelle «Freiburg für alle» geschaffen. Dort erhalten Einwohner des Kantons Freiburg einen einfachen, gerechten, neutralen und benutzerfreundlichen Zugang zu individuell zugeschnittenen Informationen. Dank dieser Informationen könnten sich die Personen besser zurechtfinden und sich an die jeweiligen professionellen Hilfsdienste wenden, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen.

Der Staatsrat betont in seiner Antwort auch, dass betroffene Kinder und Jugendliche nach ihrer Volljährigkeit keinerlei Platzierungskosten zu tragen haben, die sie als Minderjährige verursacht haben.

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