Die Freiburger Gemeinden können sich für verschiedene Vorhaben etwas mehr Zeit nehmen. Als Folge der Corona-Krise hat der Staatsrat verschiedene Fristen verlängert. Will etwa eine Gemeinde einen Generalrat einführen, so hat diese neu bis zum 30. Oktober Zeit, um eine Volksabstimmung durchzuführen. Bisher hatten die Gemeinden dafür bis Anfang September Zeit. Wie die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft mitteilt, gilt die neue Frist für die Legislaturperiode 2021–2026. Sollte eine Beschwerde die Gesamterneuerungswahlen im März 2021 verhindern, können diese auf Herbst 2021 verschoben werden. Verlängert hat der Staatsrat auch die Frist für die Anpassung der Anzahl Mitglieder im Gemeinde- oder Generalrat: Bis 30. Oktober müssen die Änderungen vom Generalrat oder der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Schliesslich hat der Staatsrat auch die Frist für die Jahresrechnung 2019 vom 31. Mai auf Ende Oktober verlängert.
Wegen der Corona-Pandemie mussten die Gemeinden Wahlen, Gemeindeversammlungen und Sitzungen des Generalrats absagen. Dies hat dazu geführt, dass mehrere vom Kanton festgelegte Fristen verpasst wurden.
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