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Staatsrat präsentiert Gesetzesentwurf für Familienunterstützung

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Der Staatsrat will junge Familien im Kanton besser unterstützen und präsentiert seinen Gesetzesentwurf für Ergänzungsleistungen. Im Zentrum steht neben der finanziellen Hilfe die Familienberatung. Der Entwurf kommt nun vor das Kantonsparlament.

Für viele Menschen sind es schwierige Zeiten: Inflation, gestiegene Energiepreise und hohe Krankenkassenprämien. So geraten gerade auch Haushalte mit kleinen Kindern schnell in finanzielle Engpässe. Der Staatsrat will nun mit neuen Ergänzungsleistungen für Familien Abhilfe schaffen und präsentiert den entsprechenden Gesetzesentwurf dem Grossen Rat. Ziel ist es, Familien mit kleinen Kindern zu unterstützen, die trotz Erwerbstätigkeit finanzielle Schwierigkeiten haben.

«Die Ergänzungsleistungen für Familien sollen zum einen die Situation von besonders armutsbetroffenen Familien verbessern. Sie sollen zum anderen den Erscheinungsformen sozialer Ausgrenzung vorbeugen, indem sie den Kindern annehmbare Lebensbedingungen gewährleisten», sagte der Sozialdirektor Philippe Demierre (SVP) bei der Präsentation am Donnerstagmorgen. 

Das Hauptziel der Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien ist die Armutsbekämpfung, insbesondere in Working-Poor-Haushalten.

Philippe Demierre
Staatsrat

Der Staatsrat möchte die Armut in Familien, welche ein selbsterwirtschaftetes Mindesteinkommen vorweisen können, wirksam bekämpfen. Im Gegenzug will er die Sozialhilfe entsprechend entlasten.

Berechnung der Leistung

Wenn eine Familie Ergänzungsleistungen beanspruchen möchte, muss sie belegen, dass ihre monatlichen Ausgaben die anrechenbaren Einkünfte übersteigen. Die Höhe der Leistung entspricht dann gemäss Gesetzesentwurf jenem Teil der Ausgaben, der die Einkünfte übersteigt. Für die Beiträge kommen Paare oder Einzelpersonen mit Kindern bis zu acht Jahren infrage. «Diese Altersgrenze kann willkürlich erscheinen, aber wir mussten irgendwo die Grenze ziehen», erklärte Demierre. Die Kantonsverfassung sieht vor, dass Familien mit kleinen Kindern ergänzende Leistungen ausgerichtet werden, sofern ihre finanziellen Verhältnisse es erfordern. «Über die Definition von ‹kleine Kinder› haben wir lange diskutiert und uns dann auf acht Jahre geeinigt», erläuterte Demierre.

Die kantonale AHV-Ausgleichskasse wird mit der Anwendung des Leistungssystems beauftragt. Sie nimmt die Gesuche entgegen und prüft sie, legt den Leistungsbeitrag fest, fällt und übermittelt die Entscheide, tätigt die Überweisungen und fordert die Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen.

«Sollte das Gesetz angenommen werden, möchten wir eine Onlineplattform einrichten, auf welcher die Familien ihre Berechnungen anstellen und so überprüfen können, ob sie für die Ergänzungsleistungen infrage kommen.» Ein ähnliches System stellt der Kanton übrigens auch für Prämienverbilligungen zur Verfügung. 

Laut einer Schätzung des Staatsrats könnten im Kanton Freiburg rund 1200 Familien einen Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen.

Viele junge Familien müssen bei ihren Ausgaben den Gürtel enger schnallen. Der Staatsrat will sie mit Ergänzungsleistungen entlasten.
Symbolbild Keystone

Eine enge Begleitung

Der Gesetzesentwurf sieht auch eine Begleitung der betroffenen Familien durch Beratungsstellen vor. Für dieses Angebot werden die Gemeinden verantwortlich sein. Die AHV-Ausgleichskasse übermittelt diesen Familienschaltern dafür sämtliche Informationen zu den Fällen, die Gegenstand eines Entscheids über Leistungen waren. Die zuständige Stelle analysiert den Bedarf an sozialer Begleitung und legt, wenn nötig, ein Betreuungskonzept fest.

«Wir haben uns am Modell in der Waadt orientiert, wo sich gezeigt hat, dass die Begleitung durch solche Familienschalter ein zentrales Element der Ergänzungsleistungen ist», so Demierre. Die Begleitung ermögliche es, die Familien zu informieren, zu beraten und auf allfällige Hilfen und Unterstützungen zu verweisen. Dies hat zum Ziel, die Fähigkeit der Familienmitglieder zur sozialen oder beruflichen Integration zu stärken. 

Sozialhilfe ist nicht die Lösung

Analysen des Bundesamts für Statistik zeigen, dass etwa Einelternfamilien in den meisten Fällen Sozialhilfe nur zur Ergänzung ihres Einkommens brauchen. Dieses entstammt entweder einer Erwerbstätigkeit oder  externen Unterstützungsquellen. Die Sozialhilfe halte diese Situation aufrecht, ohne das Problem zu beheben. Dies wiederum führe zu Schulden, die den Familien auf längere Sicht schaden können. Dazu gezwungen, Sozialhilfe zu beantragen, könnten Betroffene zudem als demütigend erleben und die wirtschaftliche sowie persönliche Situation der Familien noch verschlechtern, so Demierre.

Die im Rahmen der Ergänzungsleistungen gewährten Beträge sollen es den begünstigten Familien grundsätzlich ermöglichen, eine Beanspruchung der Sozialhilfe zu vermeiden oder aus ihr auszutreten.

Der Staatsrat rechnet für die neuen Ergänzungsleistungen mit zusätzlichen Kosten von jährlich rund 4,5 Millionen Franken. Etwa die Hälfte wird der Kanton übernehmen, den Rest tragen die Gemeinden.

Zahlen & Fakten

Armut in der Schweiz

Auch wenn die Schweiz eines der wohlhabendsten Länder der Welt ist, ist sie nicht vor Armut gefeit. Armut gibt es nach wie vor, und sie betrifft nicht selten junge Familien. Kinder erhöhen die statistische Wahrscheinlichkeit, von Armut betroffen zu sein. Familien stehen vor der Herausforderung, Berufstätigkeit und Familienleben unter einen Hut bringen zu müssen.

Gemäss den Zahlen des Bundesamts für Statistik zählt die Schweiz im Jahr 2021 rund 745’000 armutsbetroffene Personen, das sind 8,5 Prozent der Bevölkerung. In der Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren sind 373’000 Personen von Armut betroffen. Dies entspricht einer Armutsquote von 6,9 Prozent. Des Weiteren sind 4,2 Prozent der Erwerbstätigen – das sind 157’000 Personen – arm. Anders gesagt: Sie sind trotz Erwerbsarbeit nicht in der Lage, selbst ihren Unterhalt zu bestreiten. Dieses Phänomen ist als Working Poor bekannt. du

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