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Staatsrat setzt sich weitgehend durch

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Staatsrat setzt sich weitgehend durch

Kürzungen der Pensionen der Staatsräte und Oberamtmänner halten sich in Grenzen

An seinem letzten Tag im Grossen Rat konnte Finanzdirektor Urs Schwaller einige Erfolge verbuchen und weitere Kürzungen der Pensionen der Staatsräte und Oberamtmänner verhindern.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Allerdings konnte er nicht verhindern, dass sich auch 50-jährige Staatsräte und Oberamtmänner mit einmaligen Austrittsleistungen abfinden müssen, wenn sie ihr Amt nicht während zehn Jahren bekleidet haben. Der Grosse Rat hat am Freitag die erste Lesung des Gesetzes über die Gehälter und Pensionen der Staatsräte, Oberamtmänner und Kantonsrichter beendet.

50 statt 45 Jahre

Neu ist im Gesetz, dass Staatsräte und Oberamtmänner, die ihr Amt im relativ jungen Alter verlassen und nicht zwei volle Amtsperioden absolviert haben, mit einmaligen Leistungen statt mit lebenslänglichen Renten verabschiedet werden. Der Staatsrat sowie die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission wollten die Alterslimite auf 45 Jahre ansetzen. Bereits in diesem Alter hätten sie Mühe, wieder eine Arbeit zu finden.

Der SVP-Sprecher Michel Losey jedoch vertrat die Ansicht, dass diese Leute auch mit 50 Jahren dank ihrer Erfahrung und ihren Kompetenzen keine Mühe hätten, einen Job zu finden. Sein Antrag, die Alterslimite auf 50 Jahre zu setzen, wurde mit 58 zu 40 Stimmen deutlich angenommen.

Staatsräte und Oberamtmänner, die jünger als 50 sind und nach fünf oder weniger Amtsjahren ausscheiden, erhalten künftig ein Jahresgehalt als Austrittsleistung und ein Jahresgehalt als Entschädigung. Der unabhängige Louis Duc wollte diese Beträge um rund die Hälfte kürzen. Sein Antrag wurde jedoch mit 67 zu 34 Stimmen abgelehnt.

Für Kommission

Ab dem sechsten bis zum zehnten Amtsjahr gibt es für Staatsräte und Oberamtmänner, die vor dem 50. Altersjahr ausscheiden, 120 Prozent eines Jahresgehalts als Austrittsleistung sowie ein Jahresgehalt als Entschädigung. Die 120 Prozent erhöhen sich aber um 20 Prozent pro Amtsjahr bis zum Maximum von zwei Jahesgehältern. Der Staatsrat wollte ursprünglich sogleich zwei Jahresgehälter als Austrittsleistung gewähren, schloss sich aber dem Antrag der Kommission an. Ein weiterer Antrag von Louis Duc, die Beträge zu kürzen, wurde mit 68 zu 29 Stimmen abgewiesen.

Ab 50 Jahren: Bisheriges
System beibehalten

Für Staatsräte und Oberamtmänner, die ihr Amt nach dem 50. Altersjahr verlassen, gilt weiterhin das bisherige System. Dies bedeutet für Staatsräte, dass sie bei einem Austritt in den ersten fünf Jahren sechs Prozent des letzten Jahresgehalts pro Amtsjahr als lebenslängliche Rente erhalten. Nach einer 5-jährigen Amtsperiode sind es also 30 Prozent des Gehalts (vgl. Grafik). Vom sechsten bis zehnten Amtsjahr gibt es weitere vier Prozent pro Amtsjahr, so dass ein Staatsrat nach zehn Jahren auf eine Pension kommt, welche der Hälfte seines letzten Jahresgehalts entspricht. Und vom 11. bis 15. Amtsjahr gesellen sich zwei Prozent pro Jahr dazu. Nach 15 Jahren wird so das Maximum von 60 Prozent erreicht.

Die Kommission ihrerseits wollte, dass die Staatsräte linear vier Prozent des Gehalts pro Amtsjahr erhalten. So würden sie nach fünf Jahren eine lebenslängliche Rente von 45 000 statt 67 000 Franken erhalten. Nach zehn Jahren wären es 90 000 statt 112 000 Franken, um nach 15 Jahren ebenfalls auf das Maximum von 60 Prozent und eine Pension von 135 000 Franken zu gelangen.

Verschleiss ist grösser

Die Version der Kommission wurde vor allem von der CVP und der FDP abgelehnt. So gab CVP-Sprecher Michel Buchmann zu verstehen, dass sich die Wählerschaft vor allem nach fünf Jahren entscheidet, ob sie mit einem Staatsrat zufrieden ist oder nicht. Deshalb sei das Risiko, nach fünf Jahren abgewählt zu werden, auch grösser.

Laut FDP-Sprecherin Christiane Feldmann ist der Verschleiss heute grösser, da die Magistraten nicht mehr als Autorität angesehen werden und das Umfeld komplexer geworden sei. Zudem würden sie nach einem Austritt nicht «umschwärmt» und mit neuen Angeboten überhäuft. Ihrer Ansicht nach sollte ein Staatsrat früher sagen können, ob er müde ist oder ob er mit Elan weitermachen will. Deshalb wollte sie, dass die ersten Amtsperioden Anspruch auf relativ höhere Pensionen geben. Mit 59 zu 42 Prozent entschied sich der Grosse Rat gegen den Kommissions-Antrag.

Status quo für Oberamtmänner

Auch für die über 50-jährigen Oberamtmänner bleibt das heutige System in Kraft. Sie müssen 20 Jahre im Amt bleiben, um das Maximum von 60 Prozent des letzten Gehalts als lebenslängliche Rente zu erhalten. Nach 5 Jahren gibt es 25 Prozent, nach 10 Jahren 45 Prozent, nach 15 Jahren 55 und nach 20 Jahren 60 Prozent der Gehalts.

Die Kommission wollte ebenalls für die Oberamtmänner ein lineares System einführen. Ein Amtsjahr sollte Anspruch auf drei Prozent des Gehalts als Rente geben. Urs Schwaller rechnete vor, dass die Oberamtmänner so nach fünf Jahren 26 000 statt 44 500 Franken, nach zehn Jahren 53 000 statt 80 000 Franken und nach 15 Jahren 80 100 statt 97 900 Franken erhalten würden, um nach 20 Jahren ebenfalls auf 106 000 Franken jährliche Rente zu kommen. Mit 50 zu 39 Stimmen entschied sich der Rat aber für das heutige System.
Michel Buchmann (CVP, Romont) wollte, dass die Oberamtmänner bereits nach 15 Jahren auf das Maximum gelangen, gemäss den gleichen Prozentsätzen wie die Staatsräte. Er wollte so vermeiden, dass Oberamtmänner nur für eine vierte Periode kandidieren, um auf die volle Pension zu kommen. Sie sollten dynamischen Leuten Platz machen. Sein Antrag wurde mit 49 zu 40 Stimmen abgelehnt.

Zweite Lesung in der Juni-Session

Die zweite Lesung dieses Gesetzesentwurfes wird in der Juni-Session vorgenommen, wie Grossratspräsident Ruedi Vonlanthen verlauten liess. Dann wird auch die Frage geregelt, ob die Pensionen für Staatsräte und Oberamtmänner bis zum 60. Altersjahr leicht gekürzt werden, wenn sie vorher ausscheiden.

Keine Gehaltserhöhung

Finanzdirektor Urs Schwaller hielt am Freitag fest, dass die Gehälter der Staatsräte nicht Gegenstand dieser Gesetzesrevision seien. Er konnte belegen, dass sich Freiburg mit 216 000 Franken im unteren Feld der Westschweizer Kantone befindet, zumal ein Staatsrat im Kanton Bern 257 000, in der Waadt 239 000 und in Genf 236 000 Franken verdient.

Hingegen wurden die Gehälter der Oberamtmänner an jenes des Oberamtmannes des Saanebezirks angeglichen. Dies wurde zwar vom Grossen Rat akzeptiert, doch mehrere Ratsmitglieder erhoben sich, um auf die grössere Verantwortung des Saane-Préfets hinzuweisen.
Der Staatsrat wollte die Gehälter für die neuen Kantonsrichter um 10 Prozent auf 192 000 Franken erhöhen, weil sie neu bei der Pensionskasse des Staatspersonals versichert werden. Er wollte so die dadurch entstehenden Nachteile kompensieren. Schwaller dachte dabei an den Aufbau einer dritten Säule. Er wollte ebenfalls vermeiden, dass sich nur Gerichtspräsidenten für das Amt des Kantonsrichters interessieren.
Die Kommission wollte aber die neuen Kantonsrichter nicht besser stellen. Mit 76 zu 20 Stimmen wurde ihr Antrag angenommen, so

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