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Staatsrat sieht Optimierungsbedarf bei staatlich angestelltem Forstpersonal

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Die Berechnungssysteme für die Gehälter des Forstpersonals sind bedürfnisgerecht und zeitgemäss, findet der Staatsrat. Dennoch müssen die Gehaltsunterschiede der privatwirtschaftlichen und staatlichen Försterei revidiert werden.

In einem parlamentarischen Vorstoss an den Staatsrat hinterfragen die Grossräte Eric Barras (SVP, Châtel-sur-Montsalvens) und Benoît Glasson (FDP, Sorens) die Lohnentwicklung des beim Staat angestellten Forstpersonals. Sie argumentieren, dass die Forstwirtschaft sich in den letzten Jahren stark verändert habe und diverse neue Tätigkeiten beinhalte.

Zugleich bemängeln sie, dass die neuen Berechnungssysteme und -verträge das kantonale Forstpersonal nicht adäquat berücksichtigen würden. Eine Försterin oder ein Förster in einem privatwirtschaftlichen Betrieb verdiene erheblich mehr als das staatlich angestellte Pendant. Zudem sei es bedauerlich, dass nur die Löhne des vom Staat angestellten Forstpersonals unterhalb des Mindestsatzes gemäss Gesamtarbeitervertrag für die Freiburger Waldwirtschaft fallen.

Den Bedürfnissen angepasst

In seiner Antwort hält die Kantonsregierung fest, dass der Grossteil der Forstbetriebe mit dem aktuellen Vergütungssystem zufrieden sei. Auch der Gesamtbetrag, den der Kanton für die Vergütung staatlicher Aufgaben zur Verfügung stellt, werde regelmässig den Bedürfnissen angepasst. Er habe sich in sechs Jahren um mehr als 25 Prozent erhöht und 2022 im Voranschlag rund 2 Millionen Franken betragen. Der Staatsrat verweist zudem auf die Leistungen, die der Kanton für die Erfüllung zahlreicher kommunaler Aufgaben erbringt, ohne eine Entschädigung zu verlangen.

Der Staatsrat erkennt jedoch auch gewisse Ungleichheiten an. «Trotz einer absolut gerechten Behandlung der verschiedenen Betriebseinheiten sind die Kriterien für die Berechnung entsprechend den lokalen Besonderheiten relativ heterogen», schreibt er hierzu. Demzufolge teile er die Meinung der Anfrage, dass gewisse Neuerungen vonnöten seien. Eine Vereinfachung des Pflichtenhefts sowie eine Anpassung des Berechnungssystems werden derzeit vorgenommen und sollen die Kriterien in Zukunft klarer gestalten.

Lohnunterschied problematisch

Auch der staatliche Stundensatz wird in den Überlegungen berücksichtigt, heisst es in der Antwort. Trotz regelmässiger Gehaltserhöhungen für die staatlich angestellten Försterinnen und Förster sei der Lohn nicht im Einklang mit dem Forstpersonal der privaten Waldeigentümer und Korporationen. Der Staatsrat räumt ein, dass diese Differenz auch für den Staat problematisch ist, weil sie «eine der Hauptgründe für mehrere Abgänge von Försterinnen und Förstern vom Staat zu Betriebseinheiten war».

Die Kantonsregierung stelle deshalb eine Neubeurteilung der Lohnstruktur des staatlich angestellten Forstpersonals im Rahmen des Evalfri-Systems in Aussicht. Diese könne durchaus zu einer Anpassung des staatlichen Stundensatzes führen.

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