Eine Volksmotion verlangt vom Freiburger Staatsrat, dass er den Entwurf zur Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals überarbeitet. Im Vorstoss wird verlangt, dass der Staatsrat die Schaffung einer Wertschwankungsreserve von 573 Millionen Franken und eine Begrenzung der Renteneinbussen auf 5 Prozent im Alter von 64 Jahren in die Gesetzesrevision einfügt.
Der Staatsrat beantragt die Abweisung der Motion. Wie er in seiner Antwort schreibt, hat der Grosse Rat den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals bereits im Juni gutgeheissen – was die Motion gegenstandslos mache. Das Parlament hatte den Gesetzesentwurf damals mit 93 Stimmen bei 7 Gegenstimmen angenommen.
Weiter führt die Kantonsregierung aus, dass die Forderungen der Motionäre nicht neu seien. Die Argumente dafür hätten den Staatsrat jedoch nicht überzeugen können. Das Gremium betont zudem, dass das Gesetz die Stabilisierung der finanziellen Lage der Pensionskasse des Freiburger Staatspersonals sichert.
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