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Staatsrat unterstützt Forderungen nach altersgerechten Wohnungen

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Zwei Grossrätinnen haben in einem Postulat gefordert, dass Massnahmen für Senioren ergriffen werden, damit diese Zugang zu bezahlbaren und barrierefreien Wohnungen erhalten. Der Staatsrat unterstützt diese Forderung und zeigt auf, inwiefern der Kanton bereits aktiv ist.

Keine vollkommene Barrierefreiheit, mangelnde preiswerte Objekte, zu wenig Informationsfluss: Die Wohnsituation für Seniorinnen und Senioren im Kanton Freiburg sehen die SP-Grossrätinnen Chantal Pythoud-Gaillard (Bulle) und Erika Schnyder (Villars-sur-Glâne) als problematisch an. Ihrer Meinung nach sollte es aber im Interesse des Kantons sein, Rentnerinnen und Rentner darin zu unterstützen, so lange als möglich in ihrem eigenen Zuhause bleiben zu können. Die Politikerinnen betonen: Lediglich ein Jahr eines verfrühten Eintritts in ein Pflegeheim koste «die öffentliche Hand rund 100’000 Franken». Deshalb haben sie in einem Postulat vom Staatsrat verschiedene Massnahmen gefordert. Dieser stimmt den Forderungen nun zu.

Kanton schon am Werk

«Viele der im Postulat geforderten oder nicht geforderten Massnahmen werden bereits umgesetzt», schreibt der Staatsrat in seiner Antwort. Als Beispiel nennt er die kantonale Dienstleistung «Qualidomum»: Ergotherapeutinnen und -therapeuten beraten kostenlos ältere Menschen, damit sie ihre Wohnung sicher und praktisch gestalten können. Zudem seien zurzeit alle Gemeinden daran, ihre Alterskonzepte im Rahmen des kantonalen Massnahmenplans «Senior plus» auszuarbeiten. 2023 sollten die letzten Konzepte fertiggestellt sein, wie es weiter heisst.

Auch die Hausverwaltungen, die Immobilienbranche und die Gemeinden will die Kantonsregierung für das Thema sensibilisieren, weshalb sie das Wohnforum ins Leben gerufen hat, wie sie schreibt. Drei kantonale Direktionen organisieren zusammen mit Hochschulen verschiedene Seminare, um über das Wohnangebot für Senioren zu sprechen.

Keine Aussicht auf Steuerabzüge

Die Grossrätinnen Pythoud-Gaillard und Schnyder verlangten in ihrem Postulat zudem, dass Steuerabzüge genehmigt werden, wenn eine Liegenschaft altersgerecht umgebaut wird. Mittels Sozialabzügen könne der Kanton Vorteile schaffen, antwortet der Staatsrat. So habe der Kanton Freiburg einen speziellen Sozialabzug für pflegende Angehörige eingeführt. Einen Abzug im Rahmen der Umgestaltung einer Wohnung gemäss den Bedürfnissen einer älteren Person wäre prinzipiell mit dem Bundesrecht vereinbar. «Ein solcher Abzug würde jedoch ein Problem für die Steuerharmonisierung darstellen und eine grössere Komplexität des Systems mit sich bringen. Der Staatsrat fördert diese Option daher nicht und plädiert stattdessen für ein Projekt auf Bundesebene», heisst es.

Der Staatsrat beantragt, das Postulat anzunehmen, welchem direkt Folge geleistet werden solle, da die Arbeit für diese Antwort eine umfassende Analyse der Situation ermöglicht habe. jp

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