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Staatsrat verlangt 10 Millionen für Investitionen an Kantonsstrassen

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Bereits drei Mal hat der Freiburger Grosse Rat in den vergangenen zwei Jahrzehnten Verpflichtungskredite für Studien und Landkäufe für Kantonsstrassen genehmigt: 1998, 2006 und 2013. Der letzte, der Kredit von 2013, umfasste einen Betrag von insgesamt 11,85 Millionen Franken; per Ende 2019 waren davon noch 70 941 Franken verfügbar.

Wie der Staatsrat in einer Botschaft an den Grossen Rat aufzeigt, wurden im Rahmen des zuletzt bewilligten Verpflichtungskredits einige bedeutende Projekte eingeleitet oder ermöglicht: so etwa der Ausbau der Kantonsstrasse Riederberg–Bösingen; der Bau der Tiguelet-Brücke und die Aufhebung des Bahnübergangs Givisiez; die Arbeiten nach einem Erdrutsch im Sektor March, Plasselb; die Änderung des Autobahnanschlusses Freiburg Süd mit der Zufahrtsstrasse Bertigny und der Anpassung der Kreuzung Belle-­Croix; die Busspur Perolles-Brücke–Marly-Grangettes; die Versetzung der Kantonsstrasse beim Bahnhof Châtel-St-Denis; die Autobahnüberdachung Chamblioux–Bertigny.

Schätzung ist schwierig

Nun verlangt der Staatsrat vom Kantonsparlament einen neuen Verpflichtungskredit über 10 Millionen Franken für die Zeit bis 2025.

Es sei schwierig, die in den kommenden fünf Jahren benötigten Mittel genau zu bestimmen, schreibt der Staatsrat in seiner Botschaft. Er hat als Grundlage eine Liste erstellt: 2  Millionen Franken will er für Landkäufe vorsehen und 8 Millionen Franken für Studien. Die Studien sind wie folgt aufgeteilt: je 1,5 Millionen Franken für neue Fahrradinfrastrukturen und Ortsdurchfahrten, je 1  Million für Strassenlärmschutz, Sanierung von Kunstbauten, Entschärfung von Naturgefahren und Umweltschutz, 600 000 Franken für den Ausbau bestehender Strassenabschnitte und 400 000 Franken für Verkehrssicherheit.

Keine Ausführungskredite

Die Realisierung der entsprechenden Projekte ist in den nun beantragten Beträgen nicht enthalten. Die Studien dienen gemäss Staatsrat dazu, Projekte bis zu einem Reifegrad auszuarbeiten, der für Kreditbegehren zur Verwirklichung nötig ist. Der Betrag für Landkäufe diene dazu, dass der Staatsrat zugreifen kann, wenn sich entlang von einer Kantonsstrasse die Möglichkeit zum Erwerb von Grundstücken ergibt. Auch Kosten für eine Landumlegung können darin enthalten sein.

uh

 

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