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Staatsrat will Beziehung zwischen Kanton und Kirchen neu regeln

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Der Freiburger Staatsrat hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, welcher die Beziehung zwischen Staat und Kirchen im Kanton neu regeln soll. Er will damit das bestehende, 30-jährige Gesetz ersetzen.

Die Freiburger Regierung schickt den Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Beziehung zwischen den Kirchen und dem Staat in die Vernehmlassung. Damit sollen zwei parlamentarische Vorstösse, die der Grosse Rat angenommen hatte, umgesetzt werden, wie der Staatsrat in einer Mitteilung schreibt. Er schlägt die Einführung eines runden Tischs der Religionen vor und modernisiert die Bestimmungen zu den öffentlich-rechtlichen Vorrechten, die den Religionsgemeinschaften gewährt werden können.

Aufgrund des Mentalitätswandels, der Einwanderung in die Schweiz und in den Kanton Freiburg sowie der Bevölkerungszunahme habe sich das gesellschaftliche Umfeld in religiösen Fragen erheblich geändert, führt der Staatsrat aus. Die Religionslandschaft des Kantons habe sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt und diversifiziert. Der Vorentwurf sehe deshalb die Einführung eines runden Tischs der Religionen vor. Bei diesem runden Tisch, dem «Kantonalen Rat für Religionsfragen», werde es sich um eine vom Staatsrat ernannte Kommission handeln. Es gehe hier darum, einen Kanal zu schaffen, über den die Religionsgemeinschaften den Kantons- und Gemeindebehörden ihre Anliegen mitteilen können.

Neue Anforderungen

Der Vorentwurf befasst sich auch damit, den Religionsgemeinschaften Vorrechte, etwa Steuerbefreiungen, gegenüber der öffentlichen Hand zu gewähren. Die Voraussetzungen dafür werden erheblich umformuliert, und die Anforderungen werden an den aktuellen Kontext angepasst. So muss eine Religionsgemeinschaft etwa als Verein im Sinn des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs organisiert sein, ihren Sitz im Kanton haben und über mindestens eine Kultusstätte verfügen. Die Gemeinschaft muss entweder seit dreissig Jahren im Kanton präsent sein oder über mindestens tausend Mitglieder im Kanton verfügen. Sie muss sich schliesslich verpflichten, die grundlegenden verfassungsmässigen Prinzipien und die Rechtsordnung der Schweiz zu respektieren.

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