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Staatsrat will die Gemeindeautonomie bei Finanzkontrollen wahren

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Der Grosse Rat hält das bestehende Gesetz für genügend, um Veruntreuungen in Gemeinden vorzubeugen. Weder er noch der Staatsrat wollen für die Kontrolle von Gemeindefinanzen zuständig sein.

Der Grosse Rat gab dem Staatsrat recht: Es brauche keine zusätzlichen Massnahmen zur Vermeidung von Veruntreuungen. Dies ist das Ergebnis einer Debatte über den Bericht des Staatsrats am Donnerstagmorgen. Dieser hatte sich mit dem Fall eines Gemeindeangestellten beschäftigt, der in Belfaux rund 6 Millionen Franken veruntreut hatte. Der Fall ist rechtlich noch nicht abgeschlossen.

Die Affäre habe wie ein Erdbeben gewirkt und den zuständigen Stellen viel zu denken gegeben, sagte Staatsrat Didier Castella (FDP). Aber dem Staatsrat sei es wichtig, dass trotz aller nötiger Vorsicht die Gemeindeautonomie bewahrt bleibe. Die Gemeinderäte müssten ihre Verantwortung für die Überwachung ihrer Buchhaltung wahrnehmen. «Wir können nicht hinter jeden Gemeindemitarbeiter einen Prüfer stellen, der ihm über die Schulter schaut.» Die bestehenden Regeln und Gesetze seien ein Kompromiss zwischen Autonomie und Verantwortung. «Ich will keine Gemeinde bevormunden.»

Der Staatsrat hatte aufgezeigt, wo Schwachstellen für kriminelles Verhalten bestehen könnten. Dies mit dem Ziel, aus der Affäre Belfaux zu lernen und die Kontrollen in den Gemeinden zu verbessern. Er hatte darauf hingewiesen, dass das Gesetz die Gemeinden zu einem internen Kontrollsystem und einer externen Revisionsstelle verpflichte. Es gebe tatsächlich Systemmängel und Veruntreuungsmethoden, doch zugleich auch Mittel und Wege, diese zu verhindern. Und die Kontroll- und Aufsichtsaufgaben lägen beim Gemeinderat, bei der Revisionsstelle, bei der Finanzkommission und beim Amt für Gemeinden. Diese Häufung von Kontrollinstanzen könne jedoch auch ein Nachteil sein, weil man sich so einfach aus der Verantwortung stehlen könne. Dies gelte es zu vermeiden. Auch seien buchhalterische Methoden, die eine Tat ermöglichen würden, durchaus bekannt. Man könne sich dagegen wappnen.

Letztlich sei die Affäre als bedeutender, aber isolierter Fall zu betrachten, schliesst der Staatsrat. Man könne daraus keine rückwirkende Kontrolle der Rechnungen sämtlicher Gemeinden rechtfertigen. Und «null Risiko» gebe es ohnehin nicht. Auch bei einer zusätzlichen Kontrolle sei in keiner Weise gewährleistet, dass diese aussagekräftiger sei als die in der Vergangenheit durchgeführten Kontrollen.

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