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Staatsrat will keine ständige soziale Beobachtungsstelle

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Zwei Grossräte fordern in einer Motion die Schaffung eines ständigen kantonalen Observatoriums der sozialen Realitäten. Dieses soll gesetzlich verankert sein. Für den Staatsrat greift diese Motion zu weit.

Die jüngsten Krisen wie die Covid-19-Pandemie und der Ukraine-Krieg haben prekäre Lagen und psychologische Leiden zutage gefördert. So argumentieren Grossrätin Liliane Galley (Die Grüne, Freiburg) und Grossrat Savio Michellod (FDP, Granges) in einer Motion an den Staatsrat. Sie fordern darin die Schaffung eines ständigen kantonalen Observatoriums der sozialen Realitäten.

Dieses Observatorium soll die sozialen Herausforderungen analysieren, den Dialog fördern und statistische Daten liefern, die für die Gestaltung der öffentlichen Sozialpolitik nützlich sind. Obwohl der Kanton bereits Massnahmen zur Bewältigung sozialer Probleme ergriffen hat, halten die Grossräte ein solches Observatorium für ein wirksameres Mittel, um die sozialen Realitäten in ihrer Gesamtheit zu überwachen. Die Motionäre möchten die Ziele, Aufgaben und Zusammensetzung des Observatoriums zudem im kantonalen Sozialhilfegesetz (SHG) verankern.

Staatsrat erkennt Nutzen an

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass er sich der sozialen Realitäten und der damit verbundenen Herausforderungen bewusst sei. Des Weiteren verweist er auf bestehende Massnahmen, die er während der Pandemie zur Bewältigung prekärer Lebenslagen ergriffen habe. Ferner erkennt der Staatsrat, dass eine bessere Koordinierung der verschiedenen Aktivitäten mehr Effizienz bringen und ein kontinuierliches Monitoring der sozialen Lage ermöglichen würde.

Dennoch ist der Staatsrat der Meinung, dass die Schaffung eines Observatoriums im SHG nicht angemessen ist, da es viel weiter greift als das vom Gesetz abgedeckte Anwendungsgebiet. Das Monitoring von sozialen Realitäten erfordere eine breitere Definition und eine flexiblere Organisation, als dies eine Verankerung im SHG ermöglichen würde, heisst es in der Antwort. Des Weiteren schätzt der Staatsrat den Personalaufwand bei der Schaffung einer solchen Beobachtungsstelle auf ein Budget von 250’000 Franken pro Jahr.

Kosteneffizientere Alternative

Der Staatsrat hält es für vorrangig, den Umfang der zu beobachtenden sozialen Realitäten zu präzisieren und die Bedürfnisse sowie die geeigneten Massnahmen und Instrumente sorgfältig zu definieren. Dies könnte in Form eines eigenständigen Vereins unter der Leitung der Hochschule für Soziale Arbeit Freiburg geschehen, der den Prozess der Erkundung sozialer Realitäten leiten würde. Der Verein könnte dann feststellen, welche Mittel und Instrumente am besten geeignet sind, um die Bedürfnisse in diesem Bereich zu erfüllen.

Der Staatsrat sieht dieses Vorgehen als flexibler und kosteneffizienter an, da es die Anpassung an die sich entwickelnden Anforderungen ermöglicht. Aus diesem Grund beantragt er dem Grossen Rat, die Motion im aktuellen Kontext abzulehnen.

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