Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsrat will keine Steuerbefreiung der Pauschalentschädigungen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Walter Buchs

FreiburgSVP-Grossrätin Claire Peiry-Kolly aus Treyvaux hatte in einer Motion die Änderung des Steuergesetzes verlangt, um Pauschalentschädigungen für die Hilfe und Pflege zu Hause von der Steuer zu befreien. Gegenwärtig erhalten Personen, die sich einem kranken oder behinderten Mitmenschen annehmen, um diesem eine Heimeinweisung zu ersparen, einen Entschädigung von 25 Franken pro Tag. Für Claire Peiry-Kolly hat dieser Betrag einen symbolischen Charakter. Eine Steuerbefreiung wäre nach ihrer Ansicht eine gesellschaftliche Anerkennung für die Arbeit, die diese Personen leisten.

Gegen eine Steuerharmonisierung

Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat aber dennoch, diese Motion abzulehnen, da diese Forderung dem Steuerharmonisierungsgesetz widerspreche. Im Gesetz sei eine abschliessende Liste der steuerfreien Einkünfte enthalten. Die Pauschalentschädigungen zählten nicht dazu. Ein Kanton könne eine abschliessende Liste nicht einfach ergänzen.

Der Staatsrat erinnert weiter daran, dass Pauschalentschädigungen als Nebeneinkünfte gelten. Davon könnten bekanntlich in der Steuererklärung 20 Prozent abgezogen werden, mindestens 800, höchstens jedoch 2400 Franken. Eine Nichtbesteuerung dieser Entschädigung hätte eine Einnahmeneinbusse von einer halben Million allein für den Kanton zur Folge.

Aus der Antwort des Staatsrates an Grossrätin Peiry geht weiter hervor, dass der Grosse Rat im Jahr 1996 eine gleich lautende Motion angenommen, den Gesetzesentwurf aber dann ein Jahr später abgelehnt habe. Gemäss geltender Auffassung und Rechtssprechung seien Pauschalentschädigungen Bestandteil des Einkommens.

Klare Gutachten

Die Regierung weist weiter darauf hin, dass die Finanzdirektion nach der Annahme der Motion vor 14 Jahren ein Rechtsgutachten eingeholt habe. Dieses sei zum Schluss gekommen, dass eine Steuerbefreiung von Pauschalentschädigungen dem zwingenden Steuerharmonisierungsrecht widerspreche. Die Eidgenössische Steuerverwaltung habe diese Sicht anschliessend bestätigt.

Gemäss Sessionsprogramm wird der Grosse Rat die Motion am Dienstag behandeln.

Meistgelesen

Mehr zum Thema