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Staatsrat will mehr Solidarität für Komatrinker

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 Auf Bundesebene läuft eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes, die darauf hinausläuft, dass Menschen, die wegen einer Alkoholvergiftung ins Spital eingeliefert werden oder in die Ausnüchterungszelle müssen, mindestens einen Teil der Kosten selber zahlen sollen. Wie der Staatsrat in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung schreibt, befürchtet er in einem solchen Fall eine Ungleichbehandlung. Das System der Schweizer Krankenversicherung sei auf dem Solidaritätsprinzip aufgebaut. Auch wer sich riskant oder schädlich verhält, soll gleich behandelt werden wie andere Kranke. Eine Veränderung führe zu einem Paradigmenwechsel.

Es seien mehr Menschen über 40 Jahre von Alkoholvergiftungen betroffen als Jugendliche, so der Staatsrat. Ausserdem weist die Kantonsregierung darauf hin, dass die drohende Kostenübernahme durch Menschen mit Alkoholproblemen diese dazu verleiten könnte, sich nicht behandeln zu lassen. Das würde die Kosten in die Höhe treiben. Auch würde den Spitälern ein höherer administrativer Aufwand entstehen.

Der Staatsrat wehrt sich dagegen, dass Alkoholsüchtige stigmatisiert werden. Freiburg versuche, mit einem Aktionsplan und Präventionsmassnahmen der Krankheit entgegenzutreten. fca

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