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Staatsrat will nicht am kantonalen Beschäftigungsfonds schrauben

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Der kantonale Beschäftigungsfonds, gespeist von Gemeinden und Kanton, steht finanziell auf gesunden Beinen. Der Staatsrat will deshalb nicht daran rumschrauben.

Momoll, es habe genug Geld im kantonalen Beschäftigungsfonds, obschon er seit seiner Eröffnung für viele Aufgaben herhalten musste. So antwortet der Staatsrat auf eine Anfrage von Armand Jaquier (SP, Romont) und David Fattebert (Mitte, Le Châtelard). Die Grossräte hatten Zweifel geäussert, dass die Finanzierung des Fonds reiche, um seine Aufgabe, spezifische Hilfe für ausgesteuerte Arbeitslose zu bieten, zu erfüllen. 

Der Fonds wird etwa hälftig von Gemeinden und Kanton finanziert, mit aktuell je 17 Franken pro Einwohner. Dieser Wert lag bei Lancierung des Fonds im Jahr 2000 bei 15 Franken und sank bis auf 3 Franken im Jahr 2005. Die beiden Grossräte erachten vor allem den Beitrag der Gemeinden als zu hoch.

Aus dem Fonds bezahlt werden unter anderem die Kosten für die öffentliche Arbeitsvermittlung und arbeitsmarktliche Massnahmen, nicht zuletzt für ältere Stellensuchende. Hinzu kommen Gelder für die Eingliederung von jungen Menschen in die Arbeitswelt. Zeitweilig flossen aus dem Fonds auch Mittel für Massnahmen für die Berufsvorbereitung und die Schaffung von Pools für soziale und berufliche Eingliederungsmassnahmen für Stellensuchende ohne Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Auch Forschungsarbeiten zum Arbeitsmarkt, eine Mediationsstelle für Streitigkeiten sowie das Projekt «tri-care jobs» wurden aus dem Fonds finanziert. 

Grosse Schwankungen

Die kantonalen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung, heute der grösste Brocken, stiegen von zeitweise rund 20 auf aktuell gegen 70 Prozent aller Zahlungen. In dieser Zeit sind die Qualifizierungsprogramme, die zu Beginn den Hauptharst der Kosten bildeten, auf noch 5 Prozent gesunken. Für die Berufsvorbereitung wendet der Fonds aktuell rund 15 Prozent auf. Die Zahl der Personen, die Anspruch auf Unterstützung aus dem Fonds haben, schwankte in den letzten 20 Jahren zwischen etwa 500 und 1500.

Der Staatsrat erkennt keinen Bedarf, etwas zu ändern, weder an der Finanzierung noch an der Verteilung der Gelder aus dem Fonds. Dies, obschon sich die Rahmenbedingungen stetig geändert haben. «Der Fonds erfüllt seine Funktion, da in diesem Zeitraum kein Beschäftigungsprogramm aufgrund finanzieller Engpässe einer potenziell begünstigten Person verweigert werden musste.»  

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