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Staatsrat will nicht in Bern eingreifen

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Nach der Forfait-Niederlage des FC Freiburg

Der CVP-Grossrat Bernard Pillonel hatte die Freiburger Regierung in einer Schriftlichen Anfrage aufgefordert, in Bern zu intervenieren. Er glaubte nämlich, dass der ausländische Spieler im Besitze einer kantonalen Aufenthaltsbewilligung war, die aber von Bern nicht anerkannt worden sei, was schliesslich zur Forfait-Niederlage geführt habe, welche der Schweizerische Fussballverband (SFV) verhängt habe.

Sachverhalt war nicht ganz so

In seiner soeben veröffentlichten Antwort legt nun der Staatsrat dar, dass sich der Sachverhalt nicht ganz so zugetragen hat, wie er von Grossrat Bernard Pillonel dargestellt worden ist. Laut Staatsrat ist der nigerianische Spieler im Februar 2000 mit einem Touristenvisum in die Schweiz (Gültigkeit ein Monat) eingereist. Im März sei dieser Spieler dann vom FC Freiburg engagiert worden. Weil aber das kantonale Arbeitsamt keinerlei Kenntnis von dieser Anstellung hatte, wandte es sich an den Präsidenten des FCF. Der Spieler habe sich dann Ende März bei der Fremdenpolizei gemeldet und gleichzeitig ein Gesuch um eine Arbeitsbewilligung als Handwerker bei der Duplirex-Cellpack SA in Givisiez, das vom FCF-Präsidenten geleitet wird, eingereicht. Die Freiburger Fremdenpolizei habe in der Folge bestätigt, dass ein Gesuch eingereicht worden sei.

Negativer Entscheid
des kantonalen Arbeitsamtes

Wie der Antwort des Staatsrates weiter zu entnehmen ist, hat das kantonale Arbeitsamt einen negativen Vorentscheid gefällt, welcher dem Direktor der Duplirex-Cellpack SA am 11. April zugestellt worden sei. Gegen diesen Entscheid hat das Unternehmen beim Industriedepartement eine Einsprache eingereicht, die aber noch hängig sei.

Aufgrund dieses Sachverhalts antwortet der Staatsrat wie folgt auf die Fragen von Bernard Pillonel: «Entgegen den allfälligen Pressemeldungen, auf welche sich Grossrat Bernard Pillonel bezieht, hat Issaka Abdou Manzo nie eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung des Kantons Freiburg erhalten. Die Papiere, die er von der Abteilung für Fremdenpolizei erhalten hat, bestätigen lediglich, dass er ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung eingereicht hat und dass er sich bis zum Entscheid über dieses Gesuch vorläufig in der Schweiz aufhalten darf. Diese Dokumente erlauben es dem Ausländer, sich im Falle einer Polizeikontrolle oder gegenüber den Zollbehörden auszuweisen, Fahrzeug-Nummernschilder zu erhalten, eine Krankenversicherung abzuschliessen usw. Was die Aufenthaltsbewilligung betrifft, so gelten dieselben Regeln für die ganze Schweiz, und sie werden vom Kanton Freiburg ordnungsgemäss angewandt. Die Bestätigung, die die Abteilung für Fremdenpolizei Issaka Abdou Manzo ausgehändigt hat, lässt keinen Zweifel offen, und es ist schlicht falsch, dieses Papier als fragwürdig zu qualifizieren», betont der Staatsrat.
Aus diesen Gründen besteht für ihn kein Anlass, bei den Bundesbehörden zu intervenieren. «Vorliegend geht es vielmehr um die Anwendung der Reglemente des SFV. Im Übrigen hat sich der Staatsrat nicht zur Art und Weise zu äussern, wie der FC Freiburg bzw. der SFV den betroffenen ausländischen Spieler behandelt hat», führt er abschliessend aus.

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